Betriebskosten Guthaben - Anpassung der Miete

  • Hallo,

    habe jetzt dreimal eine Betriebs-/ Heizkostenrückzahlung bekommen zwischen 280 und 306 Euro.

    Habe eine sehr warme Wohnung, da ich direkt über der Heizung wohne, im Winter 24 Grad, jetzt 26 und im Sommer manchmal 29 Grad.

    Der Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, er meint ich bekomme das Geld ja wieder. Problem ist, das ich in die Privatinsolvenz musste und der Treuhänder das Geld beim

    letzten Mal bekam vom Guthaben.

    Kann man auf eine Anpassung der Nebenkosten bestehen?

    Wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht anpasst, darf man dann weniger zahlen wenn die Kosten aus den vorigen Abrechnungen erreicht sind?

    Herzlichen Dank für eure Antworten.

  • Hallo,

    Es ist in §560 Abs. 4 BGB vorgesehen, dass man nach einer erfolgten Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlung anpassen kann, und zwar auf Basis des Ergebnisses der Abrechnung. Und dieses Gesetz bezieht sich auf beide Vertragsparteien. Auch als Mieter darf man das. Man muss es nur der anderen Vertragspartei in Textform mitteilen, und dann gilt das.

  • Auch als Mieter darf man das. Man muss es nur der anderen Vertragspartei in Textform mitteilen, und dann gilt das.

    Ich würde das im Zweifel aber nachweislich zustellen, d.h. unter Zeugen oder per Einwurf-Einschreiben.

    Nicht, dass der Fragesteller nun weniger zahlt und der Vermieter behauptet, nie ein Schreiben erhalten zu haben.

    Dann geht das ganz schnell in Richtung Mietschulden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    herzlichen Dank für eure Antworten. Da der Briefkasten der Hausverwaltung sich hier im Haus befindet(Hausverwaltung hat nur unsere Hausadresse), würde ich es auf jeden Fall per

    Einschreiben senden. Unser Hausmeister leert den Briefkasten, und ich hatte immer das Gefühl das nicht alles weiter geleitet wird und er auch

    die Briefe liest die für die Hausverwaltung bestimmt sind(hatte ihn mal namentlich erwähnt in einem Brief, und da gab er mir den Brief wieder, ich solle seinen Namen da nicht rein schreiben, oder als es häufiger kein Heißwasser gab, sagte er auch soll ich das wirklich weiterleiten...) Ich werde

    es so machen wie Leipziger82 und Fruggel geschrieben haben.

    Einmal editiert, zuletzt von TowerHamburg (1. Oktober 2019 um 18:35)

  • Unsere Hausverwaltung hat keine Emailadresse. Daher habe ich es per Einschreiben gesendet, meistens bekommt man auch keine Antwort, daher

    rufe ich bei Beschwerden, sofern es was gibt nur noch an, aber auch da quatscht man auf den AB, und wird auch nur zurück gerufen wenn die es für

    nötig halten.

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