Neue Heizkostenverteiler

  • Hallo zusammen,

    dies ist mein erster Beitrag hier :)

    Folgende Frage hätte ich und wäre an euren Meinungen interessiert.

    In unserer Mietwohnung wurden die Heizkörper abgelesen. Dabei hat uns der Ablesedienst gesagt:

    "Die alten Einröhrchenverdunster sind veraltet und ab 2013 nicht mehr zulässig, daher montiere ich jetzt auf Anweisung eures Vermieters in jedem Raum einen Digitalmesser"

    Die Frage die sich jetzt stellt ist folgende:

    Muss ich die Kosten für die neuen Messgeräte bezahlen oder nicht? Im Internet fand ich folgenden Interessanten Beitrag:

    Zitat

    Sind bereits Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden und will der Vermieter einen Austausch vornehmen lassen, so darf er die Kosten grundsätzlich nicht auf die Mieter/innen umlegen. Ausgenommen ist der Fall, dass es sich um eine Modernisierung handelt - was nicht der Fall ist, wenn die Geräte einfach veraltet sind.

    Ich bin der Ansicht dass ich daher weder komplett, noch einen Teil davon übernehmen muss.

    Falls mir nun doch jemand hier darlegen kann dass ich die Kosten tragen muss würde ich gerne wissen in welcher Höhe?

    Das Problem ist unser Vermieter versucht einen bei jeglichen Sachen übers Ohr zu hauen, er würde uns die komplette Summe in Rechnung stellen. Von Fehlerhaften Betriebskostenabrechnunen möchte ich gar nicht anfangen ;)

    Ich freue mich über eure Antworten :)

  • Wenn die Heizkostenverteiler von der Firma gemietet sind, müsst ihr weiterhin die Gerätemiete über die NK zahlen.
    Sind die Geräte gekauft, können sie nicht auf euch umgelegt werden.

  • Wenn die Heizkostenverteiler von der Firma gemietet sind, müsst ihr weiterhin die Gerätemiete über die NK zahlen.
    Sind die Geräte gekauft, können sie nicht auf euch umgelegt werden.

    Danke für die Antwort.
    Bedeutet dies, falls die Geräte gemietet sind, dass unser Vermieter die Miete für die Verteiler erhöhen kann oder muss die bisherige Miete beibehalten werden? Auch in Betracht dessen, dass wir nicht schriftlich informiert wurden.

  • Die Erhöhung der Leasingkosten berechnet ja nicht der VM, sondern der Dienstleister, der die Heizkostenberechnung vornimmt. Und solche Dinge sind in der Heizkostenverordnung und der Heizanlagenverordnung geregelt, da müssen die Mieter nicht informiert werden,

  • Hallo TheVirus,
    eine Ergaenzung zu dem was "der-Mieter" schon erwaehnt hat.
    ... dabei werden sich dann die Kosten der Anmietung... zur Verbrauchserfassung eventuell erhoehen. (Paragraf 2 BetrKV). Die eigentliche Grundmiete wird sich dabei nicht veraendern, sondern nur die Betriebskosten. Dazu bedarf es auch keine schriftliche Ankuendigung.

    Veraederung der Miete - schriftliche Ankuendigung - Modernisierung das sind alles Stichpunkte die bei der Anmietung der Erfassungsgeraete keine Bedeutung haben.
    Tipp: Kontrolliere Sie die Alte Heizkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung in Bezug auf "Zusatzkosten Heizung"

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckanwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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