Mietminderung: Dachterrasse unbenutzbar durch Sanierungsarbeiten

  • Guten Tag,

    ich bin momentan leicht am verzweifeln.

    Seit 2 Monaten wird bei uns renoviert, erst der Dachstuhl dann jetzt die über mir liegenden Balkone.

    Meine Dachterrasse wird als Lagerort benutzt, der Strom meiner Wohnung wurde für die Reperaturarbeiten benutzt und Teile meiner Bodenplatte sind dadurch kaputt gegangen.

    Nun hatte ich mit meinem Nachbarn gesprochen, dieser meinte er hat 20% Mietminderung durchbekommen (und seine Dachterasse wird nur für das Gerüst genutzt) Nun hatte ich mich also auch an unsere Hausberwaltung gewendet aber nie eine Antwort bekommen. Und da wir sehr zum Ende des Monats hingehen wird es langsam knapp.

    Kann ich eigenständig weniger Miete für den nächsten Monat bezahlen? (Da die Renovierungsarbeiten immer noch nicht abgeschlossen sind) Und wenn ja kann ich mich IRGENDWO rechtlich draufbeziehen?

    Ich würde mich um etwas hilfe echt freuen, da ich noch ein recht junges Kücken bin.

  • Hallo Janne,

    die Dinge, die du beschreibst sind auf jeden Fall ein Mangel, der die Wohnqualität einschränkt und wofür einem eine Mietminderung zusteht. Das ist sogar rückwirkend möglich, sofern man als Mieter nicht wußte, dass die Möglichkeit besteht. Die Höhe der Minderung ist jedoch nicht so einfach zu bestimmen. Dabei kann man Fehler machen, durch die man Nachteile bekommen kann. Daher solltest du dies unbedingt mit einem Anwalt oder dem Mieterverein abstimmen. Ein Vergleich mit deinem Nachbarn hilft nicht viel, denn die Situation bei dir muss nicht gleich sein.

    Eine Mietminderung steht einem kraft Gesetz zu, sie bedarf also keiner Genehmigung oder Zustimmung des Vermieters. Man kündigt die Minderung nur an und bezahlt dann entsprechend weniger. Aber wie gesagt, man muss sich wegen der Höhe sicher sein. Daher geh bitte zu einem Anwalt oder Mieterverein.

    Wenn etwas kaputt gegangen ist von deinen Sachen, muss dies ersetzt werden, entweder durch die Versicherung der Baufirma oder durch den Vermieter.

  • Und wenn ja kann ich mich IRGENDWO rechtlich draufbeziehen?

    Geregelt ist das in § 536 BGB.

    Du solltest deine nächste Miete unbedingt unter Vorbehalt zahlen, wenn du dir bis dahin nicht sicher bist, ob du und wie hoch du mindern möchtest. Wenn man die volle Miete zahlt, obwohl man sein Minderungsrecht kennt, ist es ausgeschlossen nach § 814 BGB.

    Gruß

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