Hallo Zusammen,
so kann es auch laufen:
Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Innerhalb der Widerspruchsfrist etwas neues gefunden, Einzugstermin in die neue Wohnung ist leider erst ein paar Monate später als der Auszugstermin lt. Kündigung möglich. Dieses dem Vermieter fristgerecht mitgeteilt und sich auf § 574 BGB berufen, die Kündigung wurde akzeptiert. Ein doppelter Umzug wäre nicht möglich gewesen.
Trotzdem hat der Vermieter danach eine Räumungsklage eingereicht.
Das Gericht hat uns jetzt "verurteilt". Wir dürfen einen Tag länger als beabsichtigt in der alten Wohnung bleiben und die Kosten des Verfahrens inkl. unserem Anwalt muss der Vermieter zahlen.