Untermietvertrag und der §9 Verweis auf den Hauptmietvertrag

  • Hallo Zusammen,

    in meinem Untermietvertrag wurde der §9 aus den Vertragsvorlagen übernommen.

    Hinweis auf den Hauptmietvertrag

    Eine Kopie des Hauptmietvertrages wurde nie übergeben. Es handelt sich bei dem Originalvertrag um einen Gewerbevertrag, wie es sich nun darstellt.

    Der §9 bezieht sich auf § aus dem Hauptmietvertrag. Diese § wurden in Untermietvertrag nicht angegeben und würden auch anders heissten. Z.B

    Schönheitsreparaturen. Diese § wird man im Hauptmietvertrag nicht geben.

    Die Auflistungen im Untermietvertrag existieren, aber die § wurden nicht eingetragen, somit existiert für mein Rechtempfinden auch kein Bezug zu den einzelnen § des Hauptmietvertrages,

    da sie nicht eingetragen wurden.

    Sehe ich dies richtig ?

    Danke und Gruß

  • §9 VERWEIS AUF DEN HAUPTMIETVERTRAG
    Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und
    Untermieter sinngemäß (die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):
    Schönheitsreparaturen (§ _____ )
    Bagatellschäden (§ _____ )
    Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen (§ _____ )
    Benutzung der Mietsache (§ _____ )
    Haushaltsmaschinen (§ _____ )
    Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche
    Behandlung der Mietsache, Verfahren bei Mängeln der Mietsache) (§_____ )
    Hausordnung (§ _____ )

    Da hier niemand den § 9 kennt, kann auch niemand wissen, ob du es richtig siehst. Aber allgemein kann ein gültiger Vertrag nur bestehen, wenn alle §§ bekannt sind.

    Diesen Text findest Du in zig Vorlagen eines Untermietvertrages. Kein Bezug auf den Punkt, der Hauptmietvertrag ist Bestandteil des Untermietvertrages.

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