Hallo,
der Mietvertrag mit dem Untermieter ist ein völlig eigenständigen Rechtsverhältnis und steht in keinem Zusammenhang mit dem Hauptmietvertrag. Ich will damit sagen, dass die Wirksamkeit etwaiger Klauseln nur im Mietvertrag mit dem Untermieter angeschaut werden muss. Der Hauptmieter kann mit dem Eigentümer andere Vereinbarungen haben.
Hallo erst einmal Danke.
Sicher ist der Untermietvertrag ein eigenständiges Rechtsverhältnis. Der Hauptmietvertrag ist ein purer reiner Gewerbemietvertrag, auch kein Mischvertrag.. Der Untermietvertrag wurde aus einer Vorlage erstellt. Dh. der Bezug zum Hauptmietvertrag ist sehr wage.
§9 VERWEIS AUF DEN HAUPTMIETVERTRAG
Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und
Untermieter sinngemäß (die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):
Schönheitsreparaturen (§ _____ )
Bagatellschäden (§ _____ )
Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen (§ _____ )
Benutzung der Mietsache (§ _____ )
Haushaltsmaschinen (§ _____ )
Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche
Behandlung der Mietsache, Verfahren bei Mängeln der Mietsache) (§_____ )
Hausordnung (§ _____ )
Die Paragraphen wurden nicht eingesetzt, bzw. in der Form findet man diese auch nicht im Hauptmietvertrag. Nach meinem Rechtverständnis gilt der $ im Untermietvertrag nicht. Um das ganze noch zu toppen, der Vertrag endete am 31.05.2009. Für die Monate 06 - 07 - 08 wurde er nur mündlich geschlossen, da der Hauptmieter im Paragraph Kaution herumgefummelt hat, er hat seit 5 Jahren die Kaution nicht auf ein Konto eingezahlt und entsprechend verzinst, sondern die Kaution bereits ausgegeben. Es gab werder am 31.05.2009 bzw am 31.08.2009 ein Übergabeprotokoll. Auch wurde uns die Möglichkeit genommen etwaige Schönheitsreparaturen vorzunehmen. ER versucht nun auch noch die Kaution einzubehalten