Hallo Leute,
brauche eure Hilfe in einem nicht ganz alltäglichen Fall. Die Story: ich bin in die Wohnung meiner Eltern eingezogen nach dem mein Vater im Juli2010 verstorben ist.Mit dem Einzug wollte ich die Auflösung der Elternwohnung vermeiden.Dem Bauverein legte ich die Sterbeurkunde meines Vaters vor(Mutter schon 2003 verstorben). Danach habe ich die Mieten für die Elternwohnung weiterhin überwiesen da ich schon dort wohnte aber nicht ganz offiziell, weil ich noch bei meinem Apartment angemeldet war.Nun war meine Kündigung rechtskräftig und wollte einen neuen Mietvertrag für die Elternwohnung.Da ich Alg2(Hartz4)beziehe, wollte der Bauverein das einverständnis des Amtes haben wegen der hohen Miete.Das Amt will mir jedoch die erforderliche & geforderte Bestätigung seitens Bauverein nicht geben,weil es seinerseits einen(neuen) Mietvertrag für die Elternwohnung (auf meinen Namen) benötigt um überhaupt in Aktion zutreten.So, ich hänge jetzt praktisch zwischen 2 Stühlen und das seit Dezember2010.Ich habe praktisch jetzt seit Dezember keine Miete bezahlen können, da das Amt mir lediglich den Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalt überweist.Den Betrag für Unterkunft & Heizung wird einbehalten da halt kein Mietverhältnis besteht da ich noch keinen Mietvertrag habe, stimmt das?? Das Amt hat mir dringend geraten eine neue kleinere und günstigere Wohnung zu suchen, und damit wäre das Problem der Finanzierung gelöst.Frage: Wenn ich in eine andere günstigere Wohnung ziehen würde,müsste ich rein rechtlich die Miete für die vergangenen Monate zahlen, auch wenn keinen Mietvertrag vorliegt?? Ich muß dringend aus dieser Schach und matt Situation raus und bitte euch um Hilfe/Tipps. Vielen Dank im voraus für jeden konstruktiven Beitrag,
Euuer Novum
Status des Mietverhältniesses??
-
Novum -
11. April 2011 um 00:30 -
Erledigt
-
-
-
Hallo Novum,
niemand zwingt Dich, Dein angemietetes Appartement zu verlassen, oder?
Als Arge würde ich Dir auch keine Luxuswohnung finanzieren.Im übrigen ist dies ein Mieterforum, kein Sozialforum.
-
Mit dem Tod der Etern (mein Beileid) tritt der Erbe in einen bestehenden Mietvertrag ein.
Wenn du das Erbe also angenommen hast, dann hast du auch den Vertrag übernommen. Einen neuen, auf deinen Namen zu erstellen, ist nicht nötig. Vermutlich wäre das für dich eher sogar noch nachteilig, da der Vermieter die Gelegenheit natürlich nutzen würdem den Vertrag ggf. nochmal zu seinen Gunsten zu überarbeiten (falls z.B. unwirksam gewordene Klauseln drin sind).
Wenn das Amt einen gültigen Vertrag möchte, dann lege denen den Mietvertrag deiner Eltern, zusammen mit dem Erbschein, vor und alles müsste gut sein.Aber Berny hat natürlich Recht. Mit Miet-Angelegenheiten hat dein Fall nur noch am Rande zu tun.
-
Einer Einzelperson stehen laut SGB rund 45 m² Wohnfläche zu. Diese Wohnung scheint aber größer zu sein, also verweigert die ARGE die Übernahme der KdU. Außerdem will und muss die ARGE vorher gefragt werden und hat es nicht gerne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.
Ihr Fehler war es, ohne Rückfrage die Wohnung zu übernehmen, deshalb haben Sie jetzt ein großes finanzielles Problem. Ihr Vermieter verlangt zu Recht die Zahlung der Miete, die ARGE wird nicht bezahlen. Darum müssen Sie sich schnellstens mit dem Vermieter auf ein schnelles Ende des Mietvertrages einigen, bevor Sie noch mehr Schulden aufhäufen.
Und immer daran denken, die ARGE wird und muss Ihre Eskapaden mit der Wohnungsübernahme nicht finanzieren.
-
Aber wir wissen doch garnichts über die Angemessenheit der Wohnung.
Vielleicht war es eine kleine Wohnung? Vielleicht hat der Threadersteller einen Partner oder Kinder, dann dürfte die Wohnung auch größer sein. -
Ich zitiere: ich bin in die Wohnung meiner Eltern eingezogen - bei meinem Apartment angemeldet war - Da ich Alg2(Hartz4)beziehe - Das Amt hat mir dringend geraten eine neue kleinere und günstigere Wohnung zu suchen,
Ich lese nichts von einer Partnerin oder von Kindern.
-
Wenn das Amt einen gültigen Vertrag möchte, dann lege denen den Mietvertrag deiner Eltern, zusammen mit dem Erbschein, vor und alles müsste gut sein.
Nichts, aber auch garnichts, müsste gut sein.
Ich finde es nicht gut, einem problembehafteten Fragesteller solche falschen Hoffnungen zu machen! -
Wieso falsche Hoffnungen?
So wie ich das sehe, besteht das Amt auf einen Mietvertrag auf den Namen des TE. Und das halte ich nicht für nötig. Der TE muss dem Amt gegenüber nur einen gültigen Mietvertrag vorweisen, damit der Anspruch auf Übername der Kosten der Unterkunft geprüft werden kann.
Und einen gültigen Mietvertrag hat er ja. Wenn er Erbe ist, hat der den Mietvertrag ja übernommen / geerbt.Ob das Amt die Wohnung als angemessen anerkennt und die Kosten übernimmt, sei mal dahin gestellt. Dazu wurden ja, wie gsagt noch keine Fakten genannt und das würde hier eh nicht ins Forum passen.
-
Wieso falsche Hoffnungen?
So wie ich das sehe, besteht das Amt auf einen Mietvertrag auf den Namen des TE.
Das ist korrekt. Damit soll z.B. Missbrauch bei den Leistungen verhindert werden.
Und das halte ich nicht für nötig.
Das sollten Sie mal dem Fallmanager in der betreffender ARGE erzählen. Der wird Ihnen dann das SGB um die Ohren hauen.
Der TE muss dem Amt gegenüber nur einen gültigen Mietvertrag vorweisen, damit der Anspruch auf Übername der Kosten der Unterkunft geprüft werden kann.
Ne, ne, so einfach ist das nicht. Da hilft nicht irgendein gültiger Mietvertrag, in dem Vertrag muss sein Name stehen.
Und einen gültigen Mietvertrag hat er ja. Wenn er Erbe ist, hat der den Mietvertrag ja übernommen / geerbt.Ob das Amt die Wohnung als angemessen anerkennt und die Kosten übernimmt, sei mal dahin gestellt. Dazu wurden ja, wie gsagt noch keine Fakten genannt
Ich denke, dass sich der TE ausführlich genug zu seinem Status geäußert hat (siehe meinen Beitrag von 09:28)
und das würde hier eh nicht ins Forum passen.
Der letzte Satz ist zutreffend. Aber in einem ALG II Forum würde man auf ein Mietrechtforum verweisen.
-
Warum nimmst du meinen Beitrag so auseinadner?
Ich habe lediglich meine Meinung geäußert.Ob es im Sozialgesetz, da irgendwelche anderslautenden Vorschriften gibt, weiß ich nicht. Und ist mir auch ehrlich gesagt.
Was die Mietrechtliche Seite angeht, so ist sein Vertrag jedenfalls gültig, da er ihn übernommen hat. Dies müsste doch ein leichtes sein, gegenüber der ARGE zu "beweisen" (z.B. mitels Erbschein).
Und der Vermieter ist ebenfalls nicht verpflichtet einen neuen mit dem TE abzuschließen, nur weil die ARGE das so möchte.Und die ARGE muss - sofern angemessen - die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft übernehmen.
Und wenn ich alles das zusammen zähle. So MÜSSTE (meinen Meinung nach) der Sachverhalt auch einem Brot von Sachbearbeiter klarzumachen sein.
Was ist denn, wenn ich mit meinen Mann und meinen Kindern in einer kleinen Wohnung lebe. Mein Mann - als Alleinverdiener und Mieter - stribt.
Da das Familieneinkommen wegfällt, müsste ich erstmal zur ARGE.
Da hätte ich auch keinen Mietvertrag auf MEINEN Namen. Und ich wette, dass die ARGE die Wohnkosten beim Antrag trotzdem berücksichtigen würde. -
Da das Familieneinkommen wegfällt, müsste ich erstmal zur ARGE.
Da hätte ich auch keinen Mietvertrag auf MEINEN Namen. Und ich wette, dass die ARGE die Wohnkosten beim Antrag trotzdem berücksichtigen würde.Und dazu mein letzter Kommentar. Der TE hatte eine eigene, kleine Wohnung, wohnte also nicht mehr in der Wohnung der Eltern, daher die Probleme mit der ARGE. Aber selbst wenn, bezahlt die ARGE nur für 6 Monate nur die Miete für eine unangemessene Wohnung. Und da der Vater im Juli 2010 verstorben ist, war Anfang 2011 das Ende der Fahnenstange erreicht.
Und für mich ist hier auch das Ende des Threads erreicht.
-
Hallo der-Mieter,
"Warum nimmst du meinen Beitrag so auseinadner? Ich habe lediglich meine Meinung geäußert."
Halte auch ich für erforderlich, da Du hier falsche Hoffnungen verbreitest."Ob es im Sozialgesetz, da irgendwelche anderslautenden Vorschriften gibt, weiß ich nicht. Und ist mir auch ehrlich gesagt."
Dann halte es doch einfach wie Dieter Nuhr: "Klappe halten.""Was die Mietrechtliche Seite angeht, so ist sein Vertrag jedenfalls gültig, da er ihn übernommen hat."
Richtig. Und damit hat er die erhöhte Bedürftigkeit selbst herbeigeführt. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht."Dies müsste doch ein leichtes sein, gegenüber der ARGE zu "beweisen" (z.B. mitels Erbschein)."
Er hat die erhöhte Bedürftigkeit selbst herbeigeführt. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht."Und der Vermieter ist ebenfalls nicht verpflichtet einen neuen mit dem TE abzuschließen, nur weil die ARGE das so möchte."
Richtig, denn als Sohn übernimmt er ihn nahtlos."Und die ARGE muss - sofern angemessen - die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft übernehmen."
... welches hier offensichtlich nicht der Fall sein wird. Ich hoffe, dass die Arge in Anbetracht dessen mit unseren Steuergeldern sparsam umgeht."Und wenn ich alles das zusammen zähle. So MÜSSTE (meinen Meinung nach) der Sachverhalt auch einem Brot von Sachbearbeiter klarzumachen sein."
Ich hoffe sehr, dass die SB sorgfältig die Angelegenheit prüfen."Was ist denn, wenn ich mit meinen Mann und meinen Kindern in einer kleinen Wohnung lebe. Mein Mann - als Alleinverdiener und Mieter - stribt. Da das Familieneinkommen wegfällt, müsste ich erstmal zur ARGE."
Ja und? Ein fast alltäglicher Fall für die Arge (Gott behüte!)."Da hätte ich auch keinen Mietvertrag auf MEINEN Namen."
Spielt keine Rolle."Und ich wette, dass die ARGE die Wohnkosten beim Antrag trotzdem berücksichtigen würde."
Richtig.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!