Mieterhöhung durch Lastschriftverfahren Deutsche Wohnen

  • Hallo liebe Mieterfreunde,

    ich hab 2018 von meinem Vermieter Deutsche Wohnen eine Mieterhöhungsschreiben erhalten, in dem stand, dass die höhere Miete per SEPA-Lastschriftverfahren einfach eingezogen wird. Laut deutschem Mietrecht braucht die Deutsche Wohnen dafür aber eine schriftliche Zustimmung.

    Meine Frage ist:

    hat jemand auch von euch die Erfahrung gemacht, dass die Deutsche Wohnen bei euch einfach die höhere Miete nach dem Schreiben eingezogen hat, ohne dass ihr schriftlich zugestimmt habt? Finde so etwas schon makaber und würde gerne eure Erfahrungen mit der Deutschen Wohnen hören.

    Liebe Grüße

  • Hallo Vince,

    Erfahrungen mit Deutsche Wohnen habe ich zum Glück keine. Aber in der Hoffnung, dass es dir hilft, kann ich dir gern sagen, dass sich auch dieses Unternehmen an die Gesetze halten muss, auch wenn man mit allen Tricks arbeitet.

    Eine Zustimmung zur Erhöhung ist nur bei Anpassung auf die ortsübliche Höhe gemäß §558 BGB erforderlich. Soweit hast du recht. Es kann aber auch sein, dass die Erhöhung aufgrund einer Modernisierung nach §559 BGB erfolgt ist. Diese Erhöhung erfordert keine Zustimmung. Jedoch gibt es bestimmte gesetzliche Vorschriften, wie die Erhöhung begründet sein muss und ab wann diese dann gilt.

    Es kann also theoretisch sein, dass alles korrekt gelaufen ist. Im Zweifel solltest du die Mieterhöhung von einem Anwalt oder Mieterverein prüfen lassen. Das dürfen wir hier leider nicht.

  • Laut deutschem Mietrecht braucht die Deutsche Wohnen dafür aber eine schriftliche Zustimmung.

    Das stimmt so nicht ganz. Gemäß § § 558b BGB muss der Mieter lediglich zustimmen. Eine Formvorschrift, wie diese Zustimmung auszusehen hat, gibt es lt. Gesetz aber nicht.

    Folglich kann dies auch durch konkludentes Handeln geschehen, d.h. der Vermieter bucht mehrfach die erhöhte Miete ab und Du nimmst dies so hin.

    Wenn Du nicht zustimmst, dann kannst Du das SEPA-Mandat ja auch entziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • bucht mehrfach die erhöhte Miete ab und Du nimmst dies so hin.

    Nein. Das ist falsch!

    Sicherlich muss die Zustimmung nicht schriftlich gegeben werden, dies ist auch konkludent möglich. Das stimmt schon. "Konkludent" bedeutet aber "schlüssiges Verhalten des Mieters". Schweigen ist kein schlüssiges verhalten, und Hinnehmen der Lastschrift Abbuchung ist auch nichts anderes als Schweigen. Es gibt im Vertragsrecht nur wenige Ausnahmen, wo Schweigen eine Zustimmung ist, hier nicht.

    Wenn du mir nicht glaubst, siehe das Urteil des LG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2011 - 13 S 41/11.

  • Dann scheint es hier einen Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift zu geben.

    Bei einer Überweisung gilt die bloße Zahlung des erhöhten Betrags als Zustimmung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann scheint es hier einen Unterschied zwischen Überweisung und Lastschrift zu geben.

    Richtig. Bei einer Überweisung wird der Mieter aktiv tätig, er muss eigenhändig den geänderten Betrag in der Überweisung eintragen. Würde er nicht zustimmen wollen, würde er das nicht tun.

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