Eiegenbedarfskündigung trotz Kündigungsverzicht

  • Hallo zusammen,

    Ich hab folgendes Problem, Wir wohnen seit Oktober 2018 in einem Einfamilienhaus. Laut Mietvertrag den wir damals abgeschlossen hatten , hatten wir einen Kündigungsverzicht von 2 Jahren. Den 1. Mietvertrag haben wir damals zu meinem Schwiegervater geschickt, weil er die Kaution für uns übernommen hat. Wir hatten dann im Frühjahr nochmals einen Vertrag vom Vermieter bekommen weil wir uns ja ummelden mussten. Im Sommer bat uns unser Vermieter um diesen Vertrag da er den für den Steuerberater bräuchte. Gutgläubig haben wir ihm diesen ausgehändigt. Jetzt letzte Woche stand unsere Vermieterin vor der Tür und hat uns eine Kündigung wegen Eigenbedarfs in die Hand gedrückt, angeblich trennt sie sich von Ihrem Mann und benötigt dieses Haus selber. Die Kündigung bestand nur aus 1 Satz, " Hiermit kündigen wir das Mietverhältnis fristgemäss zum 1.12.19 wegen Eigenbedarf".Als wir dann den Vermieter gebeten haben uns den mietvertrag wieder zu geben, war auf einmal der Kündigungsverzicht aus dem Vertrag verschwunden. wir schauen gerade ob mein Schwiedegervater das Original was wir ihm zugesand haben noch hat.


    jetzt meine Frage. Was für Möglichkeiten haben wir jetzt? Müssen wir wirklich zum 1.12 raus oder kann man schon alleine gegen das Kündigungsschreiben vorgehen, denn Ich denke nicht das ein einzeiler als Kündigung ausreichend ist. Was ist wenn der Vermieter einfach auf dem Vertrag den Kündigungsverzicht gestrichen hat, ist das nicht Betrug? Wäre ja nach zu weisen wenn mein Schwiegervater den Vertrag noch hat. Was ist wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist?


    Danke im Vorraus für eure Hilfe

  • Hallo,

    Zunächst muss man darauf hinweisen, dass die Kündigung den Kündigungsgrund notwendigerweise beinhalten muss, sonst ist diese unwirksam, das ergibt sich aus § 573 II BGB. Die Kündigung ist in solchen Fällen formell unwirksam.

    Was ist wenn der Vermieter einfach auf dem Vertrag den Kündigungsverzicht gestrichen hat, ist das nicht Betrug?

    Zumindest wäre es eine Urkundenfälschung.

    Was ist wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist?

    Auch dann ist die Kündigung unwirksam und falls dies erst nach der Kündigung auffällt, so kann man Schadensersatzansprüche geltend machen.

  • Wenn die Kündigung nur aus diesem Satz besteht ist sie unwirksam.
    Aber der Vermieter könnte natürlich jederzeit eine formel richtige Kündigung nachreichen.
    Die Eigenbedarfskündigung muss gut begründet sein.
    Wie dem auch sei, ein bisschen Zeit habt Ihr noch, nur solltet ihr Euch jetzt auf die Suche nach etwas neuem machen - sonst Stress pur, und das mag ja niemand.

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