Mieter wünscht Modernisierung, Mieterhöhung um 20% p.A. der Kosten möglich?

  • Hallo,

    unser Mieter wünscht sich einen neuen Fußboden, der auch deutlich hochwertiger ist.

    Die Abmachung ist bisher, dass er ihn verlegen lässt und wir die Materialkosten tragen.

    Dazu kommt, dass er 20% der Materialkosten pro Jahr als Mieterhöhung trägt. Dazu

    hat der Mieter eingewilligt.

    Hintergrund ist, das der bisherige Fußboden völlig in Ordnung ist, er gefällt dem Mieter nur nicht mehr.

    Da sich für uns bei einer normalen Modernisierung die 8% nicht lohnen, weil bis zum erreichen der

    Kosten ja 12,5 Jahre vergehen und der Fußboden schon wieder verbraucht sein könnte, wollen wir

    und auch der Mieter gern die 20% anstelle der 8% festhalten.

    Meine Frage ist nun, ob das rechtlich möglich ist. Also im gegenseitigen Wunsch außerhalb der regulären 8%

    ein Vertrag/Abmachung zu schließen?

    Vielen Dank vorab. Bei google hab ich irgendwie nichts gefunden :(

  • Hi,

    also dann lese ich es so. Das man immer eine extra Abmachung mit seinem Mieter treffen darf? §599 wäre wenn der Vermieter Modernisierung

    Anstrebt ? (8%)

    Vielen Dank!

  • Richtig, § 559 BGB betrifft Fälle, wo keine vertragliche Einigung vorliegt. Denn in der Regel verzichtet der Mieter lieber auf eine Mieterhöhung.

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