Seit 1994 wohne ich in einer Wohnung,der zunächst vom Vermieter auf 5 Jahre befristet war. Im Anschluss daran, haben wir von uns uns immer eine Befristung von 1-2 Jahren vorgenommen. Die aktuelle Befristung endet am 31.10.2011. Wortlaut des Vermieters: Wir verlängern gerne Ihren Mietvertrag bis zum 31.10.2011. Nach diesem Zeitpunkt tritt die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft, falls kein neuer Kündigungstermin vereinbart wird.
Wir möchten weiterhin in der Wohnung bleiben.
Müssen wir oder der Vermieter sich in irgendeiner Form zu irgendeinem Zeitpunkt zu einer Verlängerung äußern oder läuft der Vertrag ab dem 31.10. stillschweigend weiter.
Da wir etwas Ärger mit dem Vermieter haben, möchte ich sicher sein, das Richtige zu tun, um in der Wohnung bleiben zu können.
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