Hoher Wasserverbrauch nach unbemerktem Defekt

  • Hallo liebe Forummitglieder!

    Ich, bzw. wir (3er WG) haben Mitte August 2019 eine horrend Hohe Nebenkostenabrechnung für November und Dezember 2018 bekommen, in der wir laut der Daten fast 60m³ (!) Kaltwasser verbraucht haben. Wohlgemerkt war die Wohnung einen halben Monat davon nicht einmal bewohnt. Nach langer Ursachenvorschung, haben wir eher auf Verdacht, weil alles andere ausgeschlossen werden konnte, einen defekten Spülkasten der Toilette als Ursache ausgemacht. Seitdem dieser ausgetauscht wurde, hat sich der Wasserverbrauch deutlich normalisiert auf ca 200L in 4 Tagen. Vorher lag er bei fast 6m³ in einer Woche, in der ich zudem alleine und eigentlich nur zum Schlafen in der Wohnung war.

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Der wahnsinnig hohe Verbraucht seit wir die Wohnung gemietet haben legt ja nahe, dass der Defekt bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag. Im Übergabe Protokoll wurde allerdings nichts durch den Vertreter der Genossenschaft vermerkt. Können wir nun damit argumentieren, dass dieser Defekt uns als Mietern nicht auffallen konnte, weil selbst der Sachverständige ihn nicht bemerkt hat? Oder hätte uns die Genossenschaft/die Firma die für das Ablesen der Zählerstände verantwortlich ist, zumindest frühzeitig über den ungewöhnlich hohen Verbrauch in Kenntnis setzen müssen?

    Wir bekommen die 2 Monate für 2018 finanziell kaum gestemmt, wenn jetzt noch 8 weitere Monate in dem Bereich dieser Nachzahlung auf uns zukommen sehe ich da schwarz.

    Vielen Dank im voraus!
    Steffen

    Einmal editiert, zuletzt von doxster (3. September 2019 um 10:57)

  • Der wahnsinnig hohe Verbraucht seit wir die Wohnung gemietet haben legt ja nahe, dass der Defekt bereits zu diesem Zeitpunkt vorlag.

    Nicht unbedingt, laut deinen Aussagen habt ihr August die Wohnung gemietet und der hohe Verbrauch liegt erst seit November vor, so gibt es da eine zeitliche Zäsur. Das legt einen anfänglichen Mangel nicht vor.

    Grundsätzlich tragen die Mieter eine Obhutspflicht für die Mietsache. Die könnte verletzt worden sein, wenn man so einen Mangel nicht erkennt, weil eigentlich muss es einen ja auffallen, dass da sehr viel Wasser durchläuft.

    Auch ist dieses Urteil lesenswert: Urteil - Keine Haftung vom Vermieter beim defekten Spülkasten Ob dies Urteil 1:1 zu übertragen werden kann ist fraglich, war es bei euch eventuell nicht so offensichtlich. Auch kann in der Tat eventuell ein Mitverschulden von anderen Parteien nicht ausgeschlossen werden, aber auch nicht einfach bejaht werden.

    Daher sollte man sich rechtlich beraten lassen und vorher auch mal mit dem Vermieter reden. Nur so kann man halbwegs genau beurteilen, wie sich euer Sachverhalt darstellt.

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