WG Untervermietung durch einzigen Hauptmieter

  • Hallo,

    ich überlege, für einige Zeit aus beruflichen Gründen aus meiner WG, in der ich von vier Mitbewohnern der einzige Hauptmieter bin, auszuziehen (für mind. 1 Jahr).

    Die Vermieter-Gesellschaft möchte aus irgendeinem Grund keinen weiteren Hauptmieter. Ursprünglich waren wir zwei Hauptmieter, aber nachdem der zweite

    ausgezogen ist hat die Gesellschaft keinen weiteren Mitbewohner als neuen HM akzeptiert (grundsätzlich nicht).

    Jetzt gibt es natürlich den Kündigungsgrund Untervermietung falls man dem Mieter nicht Bescheid gibt.

    Habe ich ein Recht darauf, dass ich selbst ausziehen und untervermieten darf?

    Von was hängt es ggf. ab?

    Danke vorab für hilfreiche Infos.

  • Habe ich ein Recht darauf, dass ich selbst ausziehen und untervermieten darf?

    Nein, das Recht hast du nicht, dass regelt § 540 BGB. Anders sieht es nur bei einer teilweisen Gebrauchsüberlassung aus, da besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erlaubnis, solange ein berechtiges Interesse vorliegt, § 553 BGB.

  • Ich verstehe die Situation (oder die Frage) nicht so ganz. Du sagst, es ist eine WG, bei der es neben dir noch 4 Mitbewohner gibt. Das bedeutet, dass theoretisch bereits eine Erlaubnis zur Untervermietung vorliegen muss. Ansonsten könnte es ja gar nicht funktionieren, dass Mitbewohner, also Untermieter da sind.

    Wenn also angenommen die Erlaubnis bereits gegeben ist, würde dich nichts daran hindern, einen weiteren Untermieter einziehen zu lassen.

  • Fruggel

    Wir sind insgesamt zu viert - die drei anderen Untermieter sind der Vermietergesellschaft bekannt. Man mus jeden Untermieter (bspw. bei Wechsel) neu genehmigen lassen, was i.d.R. aber kein Problem ist.

    Ich als Hauptmieter war immer als Mitbewohner in der Wohnung.

    Es ist halt evtl. eine andere Situation, wenn der einzige Hauptmieter (temporär) nicht mehr in der Wohnung lebt und dafür ein vierter Untermieter einzieht.

  • Es ist halt evtl. eine andere Situation, wenn der einzige Hauptmieter (temporär) nicht mehr in der Wohnung lebt und dafür ein vierter Untermieter einzieht.

    Richtig, sobald du ausgezogen bist, liegt keine teilweise, sondern eine komplette Gebrauchsüberlassung vor und die muss nicht genehmigt werden, siehe die oben genannten Normen.

    Wann genau eine komplette Gebrauchsüberlassung vorliegt ist dann wiederum von den Einzelumständen abhängig, also es geht dann um Fragen, ob man noch ein Zimmer behält was man unregelmäßig nutzt, Sachen einlagert und die Dauer...das müsste man dann genau prüfen lassen.

  • Ja richtig, es muss nicht genehmigt werden. Aber es kann genehmigt werden. Aus diesem Grund wirst du es einfach bei der Vermietung darauf ankommen lassen müssen und die Erlaubnis erbitten. Erkläre deine Situation offen und ehrlich, und dann wird es sich schon klären. Als Hauptmieter würdest du jedoch trotzdem erreichbar sein müssen und dich bei Problemen kümmern müssen. Deine Pflichten bleiben. Aber wenn du die Vermietung überzeugst, dass du das wirst, dürfte es kein Hindernis geben.

    Die Vermietung möchte keinen zweiten Hauptmieter, aber die Alternative bliebe dann noch, dass ein anderer Mitbewohner zum Hauptmieter gemacht wird. So oder so, es muss eine Lösung gefunden werden, da du ja für 1 Jahr wo anders hin möchtest. Und da hilft nur, mit dem Vermieter zu sprechen.

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