Wer zahlt mir den Differenzbetrag zurück, der Nachmieter oder Vermieter?

  • Ahoi liebe Leute!

    Ich habe ein kleines Problem. Zum 20.08.2019 habe ich einen Nachmieter für meine alte Wohnung gefunden, diese hat er dann auch direkt bezogen. Meine alte Vermieterin war auch mit allem einverstanden.

    Es war abgemacht, leider nicht schriftlich, dass er mir natürlich den Differenzbetrag für die Tage, die er in der Wohnung wohnt, zurück zahlt. Jetzt hat er mich überall blockiert und reagiert nicht auf meine Nachrichten.

    Nun bin ich zum Entschluss gekommen, dass ich entweder die Sache an einen Anwalt übergebe oder die Vermieterin zur Rechenschaft ziehen werde. Ich denke ja, dass eigentlich sie mir den Betrag überweisen muss.

    Hat jemand mit so einem Fall bereits Erfahrungen gemacht?

    Bin über jede Hilfe dankbar!

  • Ich denke ja, dass eigentlich sie mir den Betrag überweisen muss.

    Warum zahlst du die Miete an die Vermieterin, wenn der Nachmieter bereits in die Wohnung eingezogen ist? Das klingt doch viel mehr nach einer Untermiete für die Zeit wo du nicht vorher aus dem Vertrag gekommen bist.

    Aber das ist nur eine Vermutung, eine rechtliche Prüfung muss durch einen Anwalt vorgenommen werden, bevor man die Vermieterin hier rechtlich in Anspruch nimmt.

  • Warum zahlst du die Miete an die Vermieterin, wenn der Nachmieter bereits in die Wohnung eingezogen ist?

    Weil die Miete Anfang des Monats zu zahlen ist, in dem Fall also Anfang August.

    Ich verstehe die Information so, dass die Mietzeit zum 31.8. endet, der Nachmieter zum 20.8. eingezogen ist.

    Wenn das angenommen so stimmen sollte, besteht ein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter nach §537 II i.V.m. 812 BGB

  • Ja genau, er ist am 20ten eingezogen und die Miete wurde am 1ten gezahlt.

    Mein Mietvertrag ist somit ausgelaufen.

    Super, danke schon einmal für die Hilfe. Das bringt mich weiter!

  • Mein Mietvertrag ist somit ausgelaufen.

    Nein, ausgelaufen ist er nicht, das hast du jetzt missinterpretiert. Für die Beendigung des Vertrag würde man eine Vertragsaufhebung mit dem Vermieter machen. Das geht auch mündlich, aber ist offenbar nicht erfolgt laut deinen Infos.

    §537 II würde nur bedeuten, dass man keine Miete mehr zu zahlen hat. Aber wie darkshadow sagte, könnte vielleicht auch ein Untermietverhältnis zwischen dir und dem Nachmieter bestehen.

    Das sind nur 2 theoretische Möglichkeiten, die denkbar sind. Was zutreffend ist, können wir hier nicht heraus finden, weil das in die Rechtsberatung gehen würde.

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