Dauer bis zum Gerichtsvollzieher

  • Hallo Bianca,

    das lässt sich unmöglich abschätzen, da es hierbei zu viele unbekannte Faktoren gibt. Erst mal muss der Vermieter den Gerichtsvollzieher beauftragen. Das muss er nicht sofort machen sondern kann sich ein paar Tage Zeit lassen, man weiß es nicht.

    Und dann, wenn der Gerichtsvollzieher beauftragt ist, muss dieser auch erst mal einen Termin frei haben. In manchen Regionen sind die Gerichtsvollzieher sehr ausgelastet. Wenn du dann einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommst, kündigt sich dieser in der Regel mit einem Vorlauf von 3 Wochen an, kann aber auch eine etwas andere Zeit sein.

  • Erst mal muss der Vermieter den Gerichtsvollzieher beauftragen.

    Da es im Ausgangstext nicht eindeutig ist, braucht der Vermieter zunächst ein Vollstreckungstitel. Eine bloße vom Vermieter gesetzte Frist zur Räumung ermöglicht noch nicht die Einschaltung vom Gerichtsvollzieher.

  • Wie ist jetzt die Lage?

    Dann gilt das von Fruggel gesagte, es lässt sich unmöglich abschätzen wie lange es genau dauert. Jedoch wird sich der Gerichtsvollzieher vorher ankündigen.

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