Hallo Liebe Forum Nutzer!
Wie die meisten in diesem Forum, habe auch ich ein kleines Problem mit dem Vermieter, welches nicht so recht in eine der bestehenden Kategorien passt. Im Januar 2010 hat uns der Vermieter mündlich mitgeteilt, dass er die Betriebskostenvorauszahlung von 45 auf 35€ aufgrund der gesunkenen Betr.K. reduziert. 1 Jahr später hat er dann diese reduzierten 10€ natürlich als Nachzahlung verlangt und schickte uns dieselbe Abrechnung wie für 2009. Wir haben uns geweigert das zu zahlen, da er uns damals gesagt hat, dass 35€ völlig reichen würden. Heute ist ein Anwaltschreiben im Briefkasten gelandet (kein Anschreiben) in dem zu den 100,84€ Nachzahlung auch noch ca. 47€ "entstandene Kosten und Gebühren" hinzukommen. Bei Nichtbefolgen würde ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Geld sollte spätestens bis 20.04. auf dem Konto eingegangen sein. Da kommt auch noch das Problem hinzu, dass die eigentliche Mieterin sich derzeit im Urlaub befindet und erst am 21.04. zurückkommt (und das wissen die Vermieter auch).
Außerdem wird eine Erhöhung der Betr.K.vorauszahlung von 35 auf 45€ ab Mai mitgeteilt.
Wie sollte ich also am klügsten handeln und was kann mir der Vermieter eigentlich noch aufbürden?