Betriebskosten + Verzugszinsen

  • Hallo Liebe Forum Nutzer!

    Wie die meisten in diesem Forum, habe auch ich ein kleines Problem mit dem Vermieter, welches nicht so recht in eine der bestehenden Kategorien passt. Im Januar 2010 hat uns der Vermieter mündlich mitgeteilt, dass er die Betriebskostenvorauszahlung von 45 auf 35€ aufgrund der gesunkenen Betr.K. reduziert. 1 Jahr später hat er dann diese reduzierten 10€ natürlich als Nachzahlung verlangt und schickte uns dieselbe Abrechnung wie für 2009. Wir haben uns geweigert das zu zahlen, da er uns damals gesagt hat, dass 35€ völlig reichen würden. Heute ist ein Anwaltschreiben im Briefkasten gelandet (kein Anschreiben) in dem zu den 100,84€ Nachzahlung auch noch ca. 47€ "entstandene Kosten und Gebühren" hinzukommen. Bei Nichtbefolgen würde ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Geld sollte spätestens bis 20.04. auf dem Konto eingegangen sein. Da kommt auch noch das Problem hinzu, dass die eigentliche Mieterin sich derzeit im Urlaub befindet und erst am 21.04. zurückkommt (und das wissen die Vermieter auch).

    Außerdem wird eine Erhöhung der Betr.K.vorauszahlung von 35 auf 45€ ab Mai mitgeteilt.

    Wie sollte ich also am klügsten handeln und was kann mir der Vermieter eigentlich noch aufbürden?


  • Im Januar 2010 hat uns der Vermieter mündlich mitgeteilt, dass er die Betriebskostenvorauszahlung von 45 auf 35€ aufgrund der gesunkenen Betr.K. reduziert.

    Das ist aber ungewöhnlich, denn diese Änderungen setzen voraus, dass eine entsprechende Abrechnung eine Nachzahlung oder wie in diesem Fall ein Guthaben ergeben haben. Und eine Änderung der Vorauszahlung sollte dann im Rahmen der Abrechnung schriftlich erfolgen.

    1 Jahr später hat er dann diese reduzierten 10€ natürlich als Nachzahlung verlangt und schickte uns dieselbe Abrechnung wie für 2009.

    Das kann ja nicht sein, denn hier müsste eine Abrechnung erfolgt sein, die die Nachzahlung begründet. Und die selbe Abrechnung kann es auch nicht sein, denn die Zahlen ändern sich garantiert von Jahr zu Jahr.

    Wir haben uns geweigert das zu zahlen, da er uns damals gesagt hat, dass 35€ völlig reichen würden.

    Sie können sich doch nicht weigern, vorausgesetzt es existiert eine prüfbare Abrechnung der Nebenkosten. Und nur allein vom Sagen entsteht keine Befreiung von der Zahlpflicht.

    Heute ist ein Anwaltschreiben im Briefkasten gelandet (kein Anschreiben) in dem zu den 100,84€ Nachzahlung auch noch ca. 47€ "entstandene Kosten und Gebühren" hinzukommen. Bei Nichtbefolgen würde ein Mahnverfahren eingeleitet werden.

    Das wird dann die Kosten noch weiter nach oben treiben.

    Das Geld sollte spätestens bis 20.04. auf dem Konto eingegangen sein. Da kommt auch noch das Problem hinzu, dass die eigentliche Mieterin sich derzeit im Urlaub befindet und erst am 21.04. zurückkommt (und das wissen die Vermieter auch).

    Aber wenn Sie die Post öffnen, dann dürften Sie doch wohl auch zur Zahlung der Forderung befugt sein.

    Außerdem wird eine Erhöhung der Betr.K.vorauszahlung von 35 auf 45€ ab Mai mitgeteilt.

    Das ist doch wohl klar, wenn die geringe Zahlung pro Monat nicht ausreicht, um eine Nachzahlung zu verhindern.

    Wie sollte ich also am klügsten handeln und was kann mir der Vermieter eigentlich noch aufbürden?

    Der Vermieter kann nichts "aufbürden", was nicht im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn Sie Nebenkosten vorauszahlen und die reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten abzudecken, dann müssen Sie eben nachzahlen, ist doch logisch.

    Vorausgesetzt der Vermieter erstellt Jahr für Jahr eine Abrechnung über die Nebenkosten, dann erhalten Sie eine Gutschrift oder Sie müssen nachzahlen. Weigern Sie sich zu zahlen und es muss ein Anwalt eingeschaltet werden, dann bezahlen Sie den auch......und auch die weiteren Kosten des Mahnbescheids und des Gerichtstermins.

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