Welche Vorgehensweise bei Parkettschäden

  • Hallo,

    also wir sind in ein Neubau gezogen, weil unsere alte Wohnung saniert wird. Nach der Sanierung ziehen wir wieder zurück. Dauert ca. 6-7 Monate.

    Nun sind wir in der Zwischenmietwohnung eingezogen. Es liegt anscheinend Parkett in der Wohnung. Allerdings ist es, falls es sich um Parkett handelt, sehr weiches Parkett. Man kann es mit wenig Druck mit dem Fingernagel eindrücken und der Kratzer bleibt. Auch sind schon einige Dellen im Boden, durch den Einzug. Ein Sofafuß aus Plastik ist aus einer Höhe von ca 20 cm auf das Parkett gefallen und schon ist eine tiefe Delle entstanden. Auch leichte Einkernbungen sind vorhanden. Kleinere Kratzer sind auch vorhanden. Die könnte man aber wohl wegpolieren.

    Sollte man es dem Vermieter jetzt schon mitteilen, dass das Parkett beschädigt ist? Oder es beim Auszug ?

    Das Parkett ist anscheinend nicht für den Dauereinsatz geeignet. Wenn man nur zum Nächtigen und Arbeiten die Wohnung mietet, wäre es wohl okay. Aber wenn die Wohnung dauerhaft bewohnt wird, leidet das Parkett.

    Es könnte sich um ein Mosaikparkett handeln, welches ja verklebt wird. Man sieht aber keine Klebekanten oder andere Anzeichen, dass es sich um mehrere Stücke handelt. Kann natürlich sein, dass man es bei einer Parkettverklebung nicht sieht. Allerdings sollte Mosaikparkett robust und unanfällig sein. Das ist dieses Parket jedenfalls nicht.

    Vor allem haben wir die Wohnung schon mit einem dokumentierten Schaden im Parkett übernommen. Die anderen "Schäden" sieht man auch nur bei Lichteinfall in verschiedenen Blickwinkeln. Nur so, sieht man sie nicht.

    Im Übergabeprotokoll wurde natürlich nur der eine vorhandene Schaden aufgenommen. Ob alle anderen Schäden durch uns entstanden sind, wissen wir nicht.

    Auch mussten wir in eine andere Wohnung ziehen, die allerdings baugleich ist. Grund war, bzw. ist ein Schaden im Parkett.

    Wie würde man sich jetzt korrekt verhalten?

    mfg

    Aiko

  • Hallo Aiko,

    es wäre sehr wichtig, wenn ihr den Vermieter über das Problem informiert. Und dabei geht es jetzt überhaupt nicht darum, dass ihr später für Schäden nicht aufkommen müsst, die schon vorher da waren. Sondern es geht um einen anderen Punkt.

    Und zwar ist man als Mieter gemäß §536c BGB verpflichtet, den Vermieter über sämtliche technischen oder baulichen Probleme zu informieren, die man in der Wohnung feststellt. Bei diesem Gesetz geht es weniger um die Beseitigung eines Schadens, sondern vielmehr darum, resultierenden größeren Schaden und somit einen finanziellen Nachteil des Vermieters abzuwenden.

    Du sagst, du hast den Eindruck, dass mit dem Boden irgend etwas nicht stimmt, weil allzu leicht Dellen hinein kommen können. Vielleicht ist der Boden einfach nur von minderer Qualität, vielleicht hat aber auch jemand beim Einbau gepfuscht. Wenn es wirklich echtes Parkett ist, dann braucht der Boden eine Versiegelung. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, das zu prüfen. Es ist Neubau, somit kann er vielleicht noch Gewährleistungsansprüche geltend machen.

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