Beauftragter des Vermieters betritt Wohnung ohne Erlaubnis

  • Guten Tag zusammen!

    Entschuldigung, dass ich euch erneut belästigen muss. Meine Vermieterin macht mich jedoch fertig. Ich muss etwas ausholen, verzeiht:

    #es ist so: Sie hatte mich wiederholt erst am Vortag angerufen (Freitag, 16.08.19) und um Zugang zur Wohnung am nächsten Tag gebeten - für einen Besichtigungstermin. Soweit ich weiß, darf Sie Besichtigungstermine nicht 24 Stunden vorher anmelden. Ich war an dem Wochenende auch unterwegs. Ich hatte mit ihr dann aber telefonisch eine Vereinbarung, nach der Sie mir schriftlich noch einmal in aller Deutlichkeit den Abkauf der Einbauküche garantiert und sie dafür kurzfristig den Besichtigungstermin am nächsten Tag durchführen könne. Eine alte Mail hatte ich für nicht eindeutig befunden und um Nachbesserung gewünscht.

    Sie hat mir dann Nachts doch wieder nur wortlos die alte Mail weitergeleitet. Daraufhin habe ich ihr per Whatsapp und per Mail am Samstag um halb 11 geschrieben, dass Sie sich nicht an die Abmachung gehalten hat und ich ihr daher keinen Zugang gewähren könne. Daraufhin war es verdächtig still. Weder ein Flehen noch Nachbesserung.

    Ich war mir sicher: Die geht trotzdem in die Wohnung. Ihr kennt sie nicht, aber die hätte die Absage nie schweigend hingenommen. So. Sie hatte am Freitag angekündigt, dass die Besichtigung durch die Hausmeisterin ermöglicht wird. Ich habe diese heute angerufen mit dem Verdacht, dass diese nicht weiß, dass das nicht abgesprochen war und sie bestätigte mir tatsächlich, dass Ihr Mann (der auch Hausmeisterarbeiten im Haus durchführt), mit dem Interessenten in meiner Wohnung war.

    Ich bitte euch um eure Einschätzung: Zählt dies als Hausfriedensbruch durch den Vermieter oder kann man sich da irgendwie rauswinden? Ich habe eine Lesebestätigung in Whatsapp meiner Nachricht VOR der Besichtigung. Eine schriftliche Zusage für die Besichtigung gibt es ohnehin nicht.

    Liebe Grüße

  • Der Vermieter darf allgemein nicht ohne Erlaubnis des Mieters die Wohnung zwecks Besichtigung betreten. Zwar kann der Vermieter einen Anspruch auf Zugang haben und bei unerlaubter Weigerung Schadensersatz geltend machen, aber die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden.

    Dem Anschein nach könnte hier der Straftatbestand des Hausfriedensbruch erfüllt sein, aber das wird eh abschließend durch die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder so ist auch nicht unwahrscheinlich denke ich.

  • Ich hatte heute Morgen aufgrund der Vorkommnisse am Samstag eine Kamera in der Wohnung installiert, die mich alarmiert und einen Screenshot schickt, wenn sie eine Bewegung wahrnimmt und tadaaaaa: Ich habe jetzt Bilder von unbekannten Menschen in meiner Wohnung. Bin dann sofort hingefahren und habe die Hausmeisterin getroffen, die schon auf den nächsten Interessenten gewartet hat. Die hat auch ehrlich zugegeben, dass sie mit einem Interessenten in der Wohnung war, aber nur auf Anweisung gehandelt hat und nicht wusste, dass keine Zusage vorliegt.

    Ich will der Hausmeisterin nichts böses. Die tat mir sehr leid in der Situation. War ja sehr unangenehm für sie. Ich nehme an bei entsprechenden rechtlichen Schritten trifft es nur die Vermieterin als Auftraggeber?

  • Ich nehme an bei entsprechenden rechtlichen Schritten trifft es nur die Vermieterin als Auftraggeber?

    Das sollte mit einen Anwalt geklärt werden.

    Als kurzfristige wirksame Maßnahme können die Türschlösser gewechselt werden, ich verstehe sowieso nicht, warum der Hausmeister einen Schlüssel hat.

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