Weiterhin Zahlung des Mietanteils bis Vertragsende?

  • Mein Exfreund und ich wollen die Wohnung beide nicht haben. Muss ich die hälfte der Miete bis Ablauf der Kündigungsfrist zahlen obwohl ich nicht im Mietvertrag stehe?

  • Wie habt ihr denn das Problem vorher gelöst als er noch nicht der Ex war?

    Das ist aber mit Garantie kein mietrechliches Problem, zählt wohl eher zum Begriff "Rosenkrieg".

  • Wie habt ihr denn das Problem vorher gelöst als er noch nicht der Ex war?

    Das ist aber mit Garantie kein mietrechliches Problem, zählt wohl eher zum Begriff "Rosenkrieg".

    Ich will wissen ob ich gesetzlich dazu verpflichtet bin obwohl ich den Mietvertrag nicht mit unterschreiben habe. Er hat immer die Miete gezahlt und ich das Essen.

  • Hallo,

    Ich will wissen ob ich gesetzlich dazu verpflichtet bin obwohl ich den Mietvertrag nicht mit unterschreiben habe.

    und ich will wissen, warum Du derart unfreundlich hier um Hilfe "suchst" und es für notwendig erachtest, schon im ersten Thread von Dir einfach mal so eine Frage hinzu knallen - ohne jegliche Anrede und ohne jegliche Schlußformel.

    :(

  • Muss ich die hälfte der Miete bis Ablauf der Kündigungsfrist zahlen obwohl ich nicht im Mietvertrag stehe?

    Ihr seid eine Gemeinschaft im Sinne des §741ff BGB. Und die Verbindlichkeiten, die ihr untereinander vereinbart habt, gelten bis zum Ende der Gemeinschaft, also bis zum Ende der Mietzeit. Also egal was ihr vereinbart hattest bisher, es läuft so weiter wie es war.

    Verhalte dich hier bitte freundlich. Wir helfen hier freiwillig soweit es uns erlaubt ist. Du kannst alternativ zu einem Anwalt, und dem ist es dann egal, denn den bezahlst du.

  • Ihr seid eine Gemeinschaft im Sinne des §741ff BGB.

    Das würde ich ja insgesamt verneinen. Wenn hier überhaupt eine rechtliche Verbundenheit vorliegt, dann liegt eine GbR vor, aber keine Gemeinschaft. Denn Zweck ist das gemeinsame Leben und nicht bloß das gemeinsame Verwalten. Auch müsste man überhaupt mal darüber diskutieren, ob man hier von einen Schuldverhältnis ausgehen kann zwischen Freund und Freundin. Denn nur weil meine Freundin bei mir einzieht bei mir, müssen sich daraus keine Verträge ergeben.

    Ich will wissen ob ich gesetzlich dazu verpflichtet bin obwohl ich den Mietvertrag nicht mit unterschreiben habe.

    Wahrscheinlich nicht gegenüber dem Vermieter. Ob du deinem Ex Freund gegenüber verpflichtet bist, kommt darauf an, ob irgendein vertragliches Verhältnis vorliegt oder nur eine Lebensgemeinschaft, die keinerlei rechtliche Ansprüche begründet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!