Das funktioniert auch nicht, wenn man die Tür mit eingesteckten und rumgedrehten Schlüssel ranzieht?
Nein, es geht hier nicht um den Riegel, der mit dem Schlüssel verschoben wird, sondern um den oberen, der einfach nur für das normale Öffnen und Schließen vorgesehen ist.
Grundsätzlich scheidet eine Mietminderung aus, wenn man trotz Kenntnis des Mangels in die Wohnung einzieht. Davon gibt es die Ausnahme, wenn zugesichert wird, dass der Mangel beseitigt wird.
Die Formulierung "bald" ist natürlich sehr vage und lässt sich nur schwer eingrenzen. Man wird das Problem haben genau zu bestimmen, wann ein Verzug der Mängelbeseitigung vorliegt.
So eine Außentür ist ziemlich stabil und hält einiges aus. Man müsste im Zweifelsfall prüfen wie groß das Risiko einer Beschädigung objektiv ist. Einige Gerichte sehen eine schwergängige Tür bereits gar nicht als Mangel.
Du kannst den Vermieter mal danach fragen, ob dies möglich wäre. Aber gerichtlich geltend machen ist in meinen Augen mit einem äußerst hohem Prozessrisiko verbunden. Weil weder ein Mangel vorliegen muss, noch ein Verzug mit der Beseitigung.
Danke für deine Antwort!