Fahrstuhl = Nebenkosten? Satelittenschüssel Nutzungsgebühr abwenden möglich?

  • Guten Tag

    ich habe die Frage, ob ein Fahrstuhl und daraus entstandene Kosten in die Nebenkosten fallen, denn die Kosten belaufen sich auf 360 Euro im Jahr laut Vormieter. Das erscheint mir etwas hoch, 6 Parteien Haus.

    Uund ob man bei Mietvertragsabschluss auf eine Satelittenschüssel "Nutzungsgebühr" verzichten kann oder diese zahlen muss.

    Grund: Im Haus ist eine Internetanbindung möglich, daher wird kein SatelittenTV benötigt.

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Maxi1 (7. August 2019 um 21:41)

  • Bei einem neuen Vertrag sind die Konditionen verhandelbar. Insofern kannst du natürlich danach fragen, ob der Aufpreis zur Grundmiete für die Sat Anlage entfallen kann.

    Jedoch ist zu vermuten, dass du dann vielleicht die Wohnung nicht bekommen wirst. Denn in den meisten Regionen gibt es viele Bewerber auf eine Wohnung. Und so kann sich der Vermieter einen aussuchen, der den Aufschlag akzeptiert.

    Die laufenden Kosten eines Aufzugs sind umlagefähig, sofern dies entsprechend im Mietvertrag vereinbart ist.

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