Gartenfläche zur Parkfläche?!

  • Liebe alle, ist der Vermieter berechtigt, eine Gartenfläche einfach umzuwidmen in einen Parkplatz?

    Der Garten gehört einer Mieterin, wird aber im Großen und Ganzen gemeinschaftlich genutzt. Nun planen die (neuen) Vermieter, diese Fläche neu auszuweisen und umzubauen, obwohl gerade eine Grünfläche in der Innenstadt selten ist. Gibt es vielleicht Erfahrungen, wie man damit umgehen kann? 'Ziehen' Argumente von Flächenversiegelung, städtischen Wärmeinseln, Naturschutz (anscheinend gibt es ein paar Fledermäuse, die hier wohnen, das müsste allerdings noch bestätigt werden...) etc.?

  • Das kommt drauf an, wie der der Garten tatsächlich vertraglich gestellt ist. Ist er Mietsache eines bestimmten Mieters, kann man sich wehren, ist er nur zur Nutzung überlassen, kann man nichts machen.

    Eine Teilkündigung nach §573b BGB scheidet aus, da hierfür Voraussetzung wäre, dass neuer Wohnraum geschaffen wird.

    Ob es eventuell bauliche Vorschriften gibt, die gegen diese Umgestaltung sprechen, muss beim zuständigen Bauamt erfragt werden. Die Bauordnung ist Ländersache, und so kann es regionale Unterschiede geben.

  • Ist er Mietsache eines bestimmten Mieters, kann man sich wehren, ist er nur zur Nutzung überlassen, kann man nichts machen.

    Nur zur Verdeutlichung, der Mieter kann sich wehren, Dritte grundsätzlich nicht. Außerdem kann es auch eine Einigung zwischen Mieter und Vermieter geben, heißt nicht, dass das gegen dem Willen vom Mieter passiert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!