Wer trägt die Kosten bei neuen Fenstern?

  • Guten Tag,

    wir haben für unsere Fenster und Terrassen-Türen auf unsere Rechnung nach dem Einzug vor etwa 4 Jahren Fliegengitter montiert. Alte Holzfenster an denen die angeschraubt werden durften.
    Jetzt bekommen wir neue moderne Kunststoffenster 3fach statt nur 2fach verglast und die alten Fliegengitter passen nicht mehr. Es müssten an allen Fenstern und Türen neue Fliegengitter montiert werden.
    Frage: Muss ich als Mieter erneut die Kosten dafür tragen?

    Danke Dave

  • Wer sonst? Ich kenne das so, dass der, der einem anderen einen Schaden zufügt dafür aufkommeen muss.

    LG Dave


    Btw

    :Wer sonst? Wenn ich die rechtlich korrekte Antwort kennen würde, hätte ich die Frage nicht gestellt.

  • Der Haken an der Sache ist, dass es keinen Schaden gibt. Die Fliegengitter sind ja nicht beschädigt, sie lassen sich nur nicht mehr wie bisher befestigen. Das ist keine Beschädigung. Du wirst daher selber eine Lösung finden müssen.

    Und selbst wenn du bei deiner Meinung bleiben solltest, dass dir der Vermieter neue Fliegengitter besorgen muss, dann muss er nur den Zeitwert ersetzen, niemals den Wert neuer Fliegengitter. Es gilt immer der Grundsatz, dass ein Geschädigter nicht besser gestellt werden soll als wenn es den Schaden nicht gegeben hätte. Und da bleibt dann nur noch ein Betrag übrig, über den es sich nicht wirklich zu streiten lohnt.

  • Besten dank für die ausführliche Antwort. In Unkenntnis der juristischen Sachlage wollte ich nur sicher sein bevor ich mit dem Vermieter evtl. einen Streit beginne. Auch ein Vermieter versucht verständlicherweise Kosten abzuwägeln.
    LG Dave

  • Ich möchte gerne mal den Blick auf eine andere Norm werfen, wo es nicht um Schadensersatz geht. Nämlich § 555a III BGB, darin wird geregelt, dass der Vermieter die Kosten tragen muss - im angemessenen Umfang - die dem Mieter entstehen in der Folge der Erhaltungsmaßnahme bzw. auch bei Modernisierungsmaßnahmen.

    Es ist also grundsätzlich möglich, dass notwendige Erneuerungen vom Vermieter zu begleichen sind. Nur mal als Beispiel sei das Urteil Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 02.11.2016 - 103 C 196/16 genannt.

    Ob man sich hier trotzdem streiten sollte mit dem Vermieter ist eine andere Sache. So wie die Beurteilung, ob hier konkret ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, dass muss im Einzelfall geprüft werden.

  • Mal noch als Tipp !!!....

    In Kunststoff Fenster ist es einem Mieter in der Regel Verboten zu Bohren oder Schrauben rein zu drehen ....Wenn dann nur von einem Fachmann (Tischler etc.)

    Löcher in Kunststoff Fenstern auszubessern ist keine schöne Arbeit.

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