Hallo,
folgendes Szenario.
Der Mieter "M" zog vor 4 Jahren in die Mietwohnung des Vermieters "A". Dieser hat die Wohnung an "B" verkauft. Der Mietvertrag des M wurde von A an B übertragen.
M hat die Wohnung gekündigt, ist ausgezogen und hatte die Wohnungsübergabe mit B. Dabei wurde von keiner Seite ein Protokoll angefertigt. Die Schlüssel wurden von M an B übergeben. B hat die Wohnung überprüft und keine Mängel festgestellt oder bei M gemeldet.
Am Tag nach der Übergabe meldete B an M per Mail, dass eine Delle im Laminatboden sei und 100 € von der Kaution bei B verbleiben sollen, um den Schaden zu beheben. M ist damit einverstanden.
Einen weiteren Tag später gibt B dem M telefonisch Bescheid, dass die Tür des Kühlschranks zerkratzt sei und eine Delle habe und die Tür wenn möglich ausgetauscht werden soll, wenn das nicht möglich ist, der ganze Kühlschrank. Zudem seien drei Fließen in der Küche beschädigt.
B hat die Kaution dem M bereits unter Abzug der 100 € für die Delle im Laminat überwiesen und kündigt nun an, dass die Reparaturkosten oder Entschädigungskosten durch den M zu tragen seien.
Was ist eure persönliche Meinung zu diesem Szenario? Muss der M eine ggf. folgende Forderung für Kühlschrank und Fließen begleichen? Oder seht ihr das außerhalb der Verantwortung des M, da die Mängel dem Vermieter B erst nach Übergabe aufgefallen sind.
Ich bin gespannt auf eure Meinung!