Darf ich in die Fliesen Dübellöcher bohren?

  • Hi,
    ich bin in eine neue Wohnung eingezogen und dort wurde das Badezimmer vor meinem Einzug frisch renoviert. Nun habe ich einen Badezimmerschrank und einen Spiegel, sowie einen Handtuschhalter, was alles irgendwie an die Wand gebohrt werden müsste. Da der Fliesenspiegel aber bis unter die Decke reicht, müsste ich in die Fliesen, bzw. in die Fugen bohren.
    Darf man das denn, und wenn, muss ich die Löcher beseitigen, bzw. die Fliesen nach meinem Auszug ersetzen?
    Entsprechende Angaben kann ich auch nicht aus dem Mietvertrag entnehmen...

  • Hey Suse! Wenn die Dübellöcher sich in einem gewissen Umfang befinden, bzw. in der Anzahl nicht ungewöhnlich hoch sind, gehören sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das bedeutet, dass du auch in einen Fliesenspiegel oder in die Fliesenfugen bohren darfst, ohne dass die Löcher gleich einen Schadensersatzanspruch des Vermieters auslösen. Das Anbohren von Kacheln und Fliesen, z.B. im Badezimmer oder in der Küche, ist grundsätzlich zulässig. Du darfst in diesen Räumlichkeiten bzw. Nasszellen Gebrauchs-Übliche Gegenstände, wie Spiegel, Hängeschränke oder Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen. Die gesetzten Bohrlöcher, wenn sie sich in einem normalen Umfang befinden, muss der Mieter auch beim Auszug nicht beseitigen.

  • Ich bitte dich darum die Bohrungen in die Fugen und nicht in die Fliesen selbst zu machen. Ich denke das ist möglich. Sonst werden dich alle dafür hassen ;).
    Eine Fugenborung ist nachdem abhängen längst nicht so "hässlig" wie eine direkt in die Fließe. Andere Mieter haben auch andere Spiegel ;)
    Und beim Auszug ist es eigentlich in der Regel so das du die Dübel entfernen musst und die Löcher mit Fugenmasse ausfüllen sollst. Das kostet dich aber nur wenige cent... und geht auch schnell.

    Hey Suse! Wenn die Dübellöcher sich in einem gewissen Umfang befinden, bzw. in der Anzahl nicht ungewöhnlich hoch sind, gehören sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Das bedeutet, dass du auch in einen Fliesenspiegel oder in die Fliesenfugen bohren darfst, ohne dass die Löcher gleich einen Schadensersatzanspruch des Vermieters auslösen. Das Anbohren von Kacheln und Fliesen, z.B. im Badezimmer oder in der Küche, ist grundsätzlich zulässig. Du darfst in diesen Räumlichkeiten bzw. Nasszellen Gebrauchs-Übliche Gegenstände, wie Spiegel, Hängeschränke oder Toilettenpapier- und Handtuchhalter befestigen. Die gesetzten Bohrlöcher, wenn sie sich in einem normalen Umfang befinden, muss der Mieter auch beim Auszug nicht beseitigen.

  • Hallo Suse82,

    Sie können auch auf Nummer sicher gehen und den Vermieter um eine schrifliche Zusage bitten. Oder das er für Sie die Bohrlöscher bohrt da Sie nicht sicher sind wo, wie und wieviele.
    Oder man kann heute auch durch moderne Hilfsmittel ohne Bohrlöscher vieles an die Fliesen befestigen. Baumarkt kann hier bestimmt mit Infos helfen.
    Tipp. Neu Fliesen, Vermieter keine Info erhalten etc. das kann Stress beim Auszug oder bei einer Besichtigung bedeuten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Verwenden sie als Zwischenlage Leisten oder Schienen. Da brauchen Sie nur in den Fliesenfugen Löcher bohren. Diese bekommen Sie später beim Auszug schnell wieder dicht.

    Sie befestigen also Holzleisten oder Metallschienen als Unterlage. Diese befestigen Sie an den in den Fugen geborten Dübel.
    Sie müssen die Leisten dann so anorden, das der Spiegel auf diesen befestigt werden kann.
    Lassen Sie sich das nochmal im Baumarkt erklären. Die Leute müssten das eigentlich wissen.

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