Mietvertag Gültig ? Chance auf Kündigung ?

  • Hallo, ich bin am 01.09.2017 meinen Mietvertrag eingegangen.
    Beide Parteien(Mieter+Vermieter) haben einen Verzicht unterzeichnet, welche eine Kündigung in den ersten 3 Jahren ausschließt. Leider bin ich seit 2 Jahren komplett unzufrieden mit meiner Wohnsituation, um in meine Wohnung zu gelangen muss ich erst einmal durch die Wohnung von meinem Nachbarn, weil meine Wohnungstür in seiner Wohnung ist. Des Weiteren habe ich weder einen anschluss für einen Herd noch für eine Spüle, also auch keinen Abfluss. Weshalb ich immer im Badezimmer spülen muss. Ist der Mietvertrag überhaupt rechtens? Brauche ich nicht eine eigene Eingangstür bzw noch wichtiger wenigstens einen anschluss für eine Spüle? Habe ja schließlich eine Wohnung gemietet und kein Zimmer. Habe ich die Chance aus dem Mietvertrag rauszukommen ? Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Was du beschreibst sind alles Eigenschaften der Wohnung, die bereits bei Mietvertragsabschluss so gegeben waren. Du wußtest von Anfang an von der Situation und hattest die Möglichkeit, vor Vertragsschluss dir darüber Gedanken zu machen, ob du so für mindestens 3 Jahre leben möchtest. Daher kann ich dir nach meiner Meinung bezüglich deiner Frage keine Hoffnungen machen.

    Aber du kannst mal zu einem Anwalt oder Mieterverein gehen und den Vertrag prüfen lassen. Vielleicht hat der Vermieter darin irgend etwas zugesagt, was er noch nicht eingehalten hat.

  • danke für die schnelle Antwort.

    Das mit dem Spülanschluss wusste ich leider nicht, ich wusste zwar das keine Spüle dort ist, aber habe wenigstens damit gerechnet das es einen anschluss dafür gibt.

    Ich meine nämlich mal gehört zu haben, das der Anschluss für eine Spüle zur Mindestausstattung gehört. Und die Mindestausstattung ist in dem Fall ja nicht gegeben, und wenn die nicht gegeben ist, dann ist es ja keine Wohnung. Oder sehe ich das falsch ?

    VLG

  • Ja das stimmt grundsätzlich schon, was du sagst. Die Möglichkeit, eine Spüle anzuschließen, gehört zum vertragsgemäßen Zustand. Aber das dürfte allenfalls auf eine Mietminderung hinaus laufen, nicht dass man den Vertrag vorzeitig auflösen kann. Das bringt also nichts bezüglich deines Wunsches. So jedenfalls meine Meinung. Ich kann dich nur auf den Mieterverein oder Anwalt verweisen. Denn für dein Anliegen müßte man den Vertrag und einiges mehr prüfen, was wir hier nicht können.

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