Die erste Mieterhöhung

  • Hallo liebes Forum,

    nun hat auch mich meine erste Mieterhöhung erwischt. Jetzt frage ich mich natürlich, ob sie so rechtens ist und ich hoffe ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen.

    Ich habe vor ein paar Tagen folgendes Schreiben erhalten:


    Sehr geehrter Herr XXX,

    aufgrund der stetig gestiegenen Betriebskosten wie Gas, Strom, Wasser, Kanal, Straßenreinigung, etc. sind wir leider gezwungen, eine Anpassung des Mietpreises bis zur ortsüblichen Miete gem. § 558 BGB und Anpassung der Nebenkosten-Pauschale gemäß § 650 BGB vorzunehmen. Mit Wirkung zum 1.10.2019 erhöht sich Ihre Gesamtmiete / Monat von 495 EUR (Konstant seit 2015) um 65 EUR auf 560 EUR.


    Was die Fristen angeht, so scheint das für mich schonmal alles korrekt zu sein.

    Nun ist die Sache aber die, dass ich eine möblierte Wohnung gemietet habe. Jegliche Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten. Die Wohnung ist 24 qm groß.

    Laut Internet läge der Preis laut Mietspiegel in Frankfurt am Main bei knapp über 300 EUR. Hier geht man natürlich nicht von einer möblierten Wohnung inkl. Nebenkosten aus.

    Dennoch frage ich mich, ob die Mieterhöhung so korrekt ist. Was die Einrichtung angeht, so kann man sagen, dass sie alles andere als neu ist. Auch schon zu meinem Einzug.

    Im Schreiben selbst wird nirgendswo auf eine Erklärung der ortsüblichen Miete eingegangen. Das scheint für mich erstmal ein Versäumnis zu sein.

    Welche Optionen habe ich jetzt? Kann ich eine genauere Erläuterung verlangen? Und welche Auswirkungen hätte das? Würde das irgendetwas an den Fristen ändern? Ich soll bis zum 15.9.19 der Mieterhöhung zustimmen.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Welche Optionen habe ich jetzt? Kann ich eine genauere Erläuterung verlangen?

    Das könntest du. Du könntest aber die Füße still halten und deinen Vermieter agieren lassen. Mit einem solch substanzlosen Schreiben kann er keine Mieterhöhung begründen. Vor allen Dingen, wenn man weiß, dass der § 650 BGB nicht Mietrecht, sondern Werkvertragsrecht behandelt.

    Mit diesen Informationen solltest du bei einen Anwalt für Mietrecht oder beim örtlichen Mieterverein vorsprechen, damit du jemanden hast, der dir zur Seit steht, wenn der Vermieter vor Gericht geht.

    Lies dir mal mithilfe von Google die beiden genannte §§ durch, damit du schon ein Gefühl bekommst, welche Fehler dein VM macht.

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