Mieterhöhung - Rechtsanwalt vom Vermieter bezahlen und Fragen

  • Hallo liebe Forummitglieder.

    ich habe von meinem Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Diesem habe ich widersprochen, daraufhin wurde zwischen mir und Vermieter mehrfacher Schriftwechsel geführt, ohne Erfolg für mich. Nach dem ich das letzte Schreiben vom Vermieter unbeantwortet ließ, habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt erhalten, mit der Forderung, der Mieterhöhung zuzustimmen, da ansonsten ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Dies hat mir der Vermieter in seinen Schreiben auch schon mehrfach angedroht. Das Schreiben vom Anwalt enthielt keinerlei neue Informationen. Ich hatte ein kostenloses Erstgespräch mit einem Online-Rechtsanwalt, der mir empfohlen hat, die Rechnung vom Rechtsanwalt des Vermieters nicht zu bezahlen, egal ob ich die Mieterhöhung zustimme oder widerspreche. Ich habe letztendlich der Mieterhöhung zugestimmt, weil diese rechtmäßig war, aber der Kostenübernahme von Rechtsanwalt des Vermieters widersprochen. Das war wahrscheinlich ein Fehler, ich hätte einfach so tun sollen, als hätte ich dieses Schreiben nie erhalten. 2 Tage später kam von dem Rechtsanwalt ein neues Schreiben mit der Aufforderung, seine Kostenrechnung zu begleichen. Die Begründung lautet, dass ich der Mieterhöhung erst nach seinem Schreiben zugestimmt hätte. Hier der genaue Wortlaut (inki. Tippfehler beim Datum):

    in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf mein Schreiben vom 17.04.2019 und

    die beigefügte Kostenrechnung in Höhe von 83.54 €.

    Da Sie die Zustimmungserklärung am 14.05.2017, also erst auf mein Schreiben vom

    17.04.2019 hin, abgegeben haben, haben Sie Veranlassung zu meiner Einschaltung gegeben.

    Somit sind Sie verpflichtet, die vorgenannte Kostenrechnung auszugleichen. Ich bitte Sie

    einen Ausgleich bis zum 13.06.2019

    Nun zu meiner Frage: Bin ich wirklich verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Ich habe ihn weder beauftragt, noch habe ich ein Gerichtsverfahren verloren.

    Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten

    koshkagav

  • Ich hatte ein kostenloses Erstgespräch mit einem Online-Rechtsanwalt, der mir empfohlen hat, die Rechnung vom Rechtsanwalt des Vermieters nicht zu bezahlen, egal ob ich die Mieterhöhung zustimme oder widerspreche.

    Warum zweifelst du an der Einschätzung des Online-Rechtsanwalt?

    Es ist so, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt werden können, wenn diese als Verzugsschaden angesehen werden. Das ist grundsätzlich der Fall, sobald man im Verzug ist. Davon gibt es aber auch gewisse Ausnahmen, etwa bei Großunternehmen die erste Mahnung oder wenn die Mahnung ganz weggelassen wird. Auch wenn die Einschaltung von einem Anwalt aussichtslos erscheint.


    Ob bei dir eine Ausnahme vorliegt ist schwer zu beurteilen ohne den Schriftverkehr. Eine rechtssichere Beurteilung kann eh nur von einen Juristen vorgenommen werden und nicht von diesem Forum.

  • Warum zweifelst du an der Einschätzung des Online-Rechtsanwalt?

    Es ist so, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt werden können, wenn diese als Verzugsschaden angesehen werden. Das ist grundsätzlich der Fall, sobald man im Verzug ist. Davon gibt es aber auch gewisse Ausnahmen, etwa bei Großunternehmen die erste Mahnung oder wenn die Mahnung ganz weggelassen wird. Auch wenn die Einschaltung von einem Anwalt aussichtslos erscheint.


    Ob bei dir eine Ausnahme vorliegt ist schwer zu beurteilen ohne den Schriftverkehr. Eine rechtssichere Beurteilung kann eh nur von einen Juristen vorgenommen werden und nicht von diesem Forum.

    Ich zweifele nicht daran, deshalb habe ich einen Widerspruch eingelegt, jetzt habe ich aber ein zweites Schreiben erhalten und muss darauf ja reagieren. Und da habe ich mir einen Rat hier im Forum erhofft.

    Es war so, dass der Schriftwechsel seit Februar bis Ende März hin und her ging, meinen letzten Brief an den Vermieter habe ich am 14.03.2019 geschrieben. Etwas später kam wieder ein Brief vom Vermieter, in dem er mich aufforderte, die Zustimmung einzuschicken, ansonsten droht mir ein Gerichtsverfahren etc... Auf den letzten Brief habe ich nicht reagiert und am 17.04. kam dann der Brief vom Rechtsanwalt. Ich lade die letzten Schreiben mal hoch, dann können Sie es vielleicht besser nachvollziehen.

    Die Reihenfolge ist

    Anwaltbrief 1-1 und Anwaltbrief 1-2 (ein Brief)

    Zustimmung Mieterhöhung

    Anwaltbrief 2

    Dokumente als PDF anonymisiert hochladen bitte!

    Darkshadow

  • , jetzt habe ich aber ein zweites Schreiben erhalten und muss darauf ja reagieren.

    Musst du nicht. Aber der Anwalt wird diese Kosten notfalls im Zweifel gerichtlich geltend machen.

    In meinen Augen hätte hier sogar gleich Klage erhoben werden können und das wäre weitaus teurer geworden für dich, selbst bei einem Anerkenntnis, da du dich im Verzug befunden hast so wie das alles klingt. Du hast nicht mehr reagiert und abgelehnt zuzustimmen, was hätte der Vermieter noch tun sollen, weiter darum bitten bis du der Erhöhung zustimmst? Hier war die Einschaltung eines Anwaltes wohl gerechtfertigt.

    Aber es bleib dabei, eine rechtssichere Antwort kannst du hier nicht erhalten, dafür müsste wahrscheinlich nochmals ein Anwalt beauftragt werden.

  • Ich hatte eigentlich alle persönlichen Informationen geschwärzt, aber ok. Hier nochmal die Dokumente als pdf.

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    Einmal editiert, zuletzt von koshkagav (23. Mai 2019 um 16:55)

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