Hallo liebe Forummitglieder.
ich habe von meinem Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Diesem habe ich widersprochen, daraufhin wurde zwischen mir und Vermieter mehrfacher Schriftwechsel geführt, ohne Erfolg für mich. Nach dem ich das letzte Schreiben vom Vermieter unbeantwortet ließ, habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt erhalten, mit der Forderung, der Mieterhöhung zuzustimmen, da ansonsten ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Dies hat mir der Vermieter in seinen Schreiben auch schon mehrfach angedroht. Das Schreiben vom Anwalt enthielt keinerlei neue Informationen. Ich hatte ein kostenloses Erstgespräch mit einem Online-Rechtsanwalt, der mir empfohlen hat, die Rechnung vom Rechtsanwalt des Vermieters nicht zu bezahlen, egal ob ich die Mieterhöhung zustimme oder widerspreche. Ich habe letztendlich der Mieterhöhung zugestimmt, weil diese rechtmäßig war, aber der Kostenübernahme von Rechtsanwalt des Vermieters widersprochen. Das war wahrscheinlich ein Fehler, ich hätte einfach so tun sollen, als hätte ich dieses Schreiben nie erhalten. 2 Tage später kam von dem Rechtsanwalt ein neues Schreiben mit der Aufforderung, seine Kostenrechnung zu begleichen. Die Begründung lautet, dass ich der Mieterhöhung erst nach seinem Schreiben zugestimmt hätte. Hier der genaue Wortlaut (inki. Tippfehler beim Datum):
in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf mein Schreiben vom 17.04.2019 und
die beigefügte Kostenrechnung in Höhe von 83.54 €.
Da Sie die Zustimmungserklärung am 14.05.2017, also erst auf mein Schreiben vom
17.04.2019 hin, abgegeben haben, haben Sie Veranlassung zu meiner Einschaltung gegeben.
Somit sind Sie verpflichtet, die vorgenannte Kostenrechnung auszugleichen. Ich bitte Sie
einen Ausgleich bis zum 13.06.2019
Nun zu meiner Frage: Bin ich wirklich verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Ich habe ihn weder beauftragt, noch habe ich ein Gerichtsverfahren verloren.
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Antworten
koshkagav