Schneebeseitigung

  • ich bin Mieter in einem 7 Familienhaus und habe dieses Jahr eine große Erhöhung für die Schneebeseitigung lt. Abrechnung meiner Vermieter bekommen.

    2011: 300 Euro; insgesamt zahlen die Mieter 2100 Euro/Jahr
    2010: 95 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 670 Euro
    2009: 20 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 140 Euro

    Im Jahre 2009 gab es noch einen Hausmeister, weshalb die Schneeräumig vermutl. so preisgünstig war. 2011 wurde eine Fremdfirma dafür in Anspruch genommen und es gab mehr Schneefall. Die Schneeräumung galt für einen kurzen Gehweg und einen Parkplatz für 8 Kfz. In meinem Mietvertrag steht Straßenreinigung mit drin. Daher können die Vermieter meiner Meinung nach, Kosten für die Schneebeseitigung auf die Mieter umlegen. Eine Kopie des Vertrages mit der Fremdfirma, die für die Schneebeseitigung zuständig ist und eine Jahresrechnung werde ich noch anfordern.

    Ich frage mich, ob eine so große Erhöhung für den Posten der Schneeräumung rechtens ist und ob es dabei irgendwelche Grenzen nach oben hin gibt ?

    Außerdem wurde mein Parkplatz, wenn überhaupt nur selten vom Schnee befreit, da ich erst mittags zur Arbeit gefahren bin und die Firma wohl am Vormittag tätig war. Für mich ist es somit eine nicht erbrachte Leistung, für die ich teuer bezahlen soll. Aber wie sieht das rechtlich aus, bin ich verpflichtet mein Kfz vormittags wegzufahren oder muss die Firma auch nachmittags tätig werden ?

    Kann mir bitte jemand helfen ???:mad:

    Einmal editiert, zuletzt von jonnydoe (5. April 2011 um 04:38)

  • 2011: 300 Euro; insgesamt zahlen die Mieter 2100 Euro/Jahr
    2010: 95 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 670 Euro
    2009: 20 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 140 Euro

    Im Jahre 2009 gab es noch einen Hausmeister, weshalb die Schneeräumig vermutl. so preisgünstig war. 2011 wurde eine Fremdfirma dafür in Anspruch genommen und es gab mehr Schneefall.

    Damit dürfte doch die Frage nach der Höhe der Rechnung beantwortet sein.

    Die Schneeräumung galt für einen kurzen Gehweg und einen Parkplatz für 8 Kfz. In meinem Mietvertrag steht Straßenreinigung mit drin. Daher können die Vermieter meiner Meinung nach, Kosten für die Schneebeseitigung auf die Mieter umlegen. Eine Kopie des Vertrages mit der Fremdfirma, die für die Schneebeseitigung zuständig ist und eine Jahresrechnung werde ich noch anfordern.

    Das ist Ihr gutes Recht. Aber ob Sie heute noch nachvollziehen können, wann diese Firma geräumt hat, dürfte wohl sehr schwer fallen.

    Ich frage mich, ob eine so große Erhöhung für den Posten der Schneeräumung rechtens ist und ob es dabei irgendwelche Grenzen nach oben hin gibt ?

    Die Grenze nach oben ergibt sich automatisch dadurch, dass irgendwann der Schnee geräumt ist und kein neuer mehr fällt.

    Außerdem wurde mein Parkplatz, wenn überhaupt nur selten vom Schnee befreit, da ich erst mittags zur Arbeit gefahren bin und die Firma wohl am Vormittag tätig war. Für mich ist es somit eine nicht erbrachte Leistung, für die ich teuer bezahlen soll. Aber wie sieht das rechtlich (da sollten Sie einen Richter fragen, der ist fürs Recht zuständig) aus, bin ich verpflichtet mein Kfz vormittags wegzufahren oder muss die Firma auch nachmittags tätig werden ?

    Wie soll der Schnee geräumt werden, wenn Ihr Auto dort parkt, wo Sie es gerne geräumt haben möchten?

    Kann mir bitte jemand helfen ???:mad:

    Die Mieter eines Mehrfamilienhauses bilden eine Solidargemeinschaft. Sie bezahlen auch dann die Straßenreinigung, selbst wenn Sie beweisen, dass Sie nichts verunreinigen. Und die Müllgebühren müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie nichts in die Tonnen werdfen, so lange Ihr Anteil am Müllaufkommen nicht gewogen wird.

  • Danke für die Antworten.

    "Damit dürfte doch die Frage nach der Höhe der Rechnung beantwortet sein."

    Warum es teuerer geworden ist, ist mir ja klar, aber ich frage mich, ob es ohne weiteres erlaubt ist, von 20 auf 90 und dann gleich auf 300 Euro zu gehen ? Außerdem frage ich mich, ob 300 Euro noch im Bereich des "Normalen" liegen oder ob die Firma evt. extrem teuer ist.

  • Warum soll das nicht erlaubt sein? Wenn zuvor ein Hausmeister evtl. als Minijobber den Job gemacht hat und jetzt ein Unternehmer den Schnee beseitigt, dürfte das doch als Erlärung genügen.

    Wenn die Mieter nicht in Lage sind, Hausmeistertätigkeiten auszuführen, dann müssen die eben die teuren Dienste bezahlen.

  • Du bist sicher Vermieter, grins. :) Ich hätte übrigens nichts dagegen, einen kurzen Gehweg und meinen eigenen Parkplatz freizuschaufeln, aber nicht den ganzen, oh Graus. :mad: Leider kann ich da nicht mitreden.

    Kann man denn 300 Euro für eine Partei alleine als normal betrachten ? Gibt es denn Leute, die ähnliche Summen zahlen müssen ? Ich kenne mich mit den Preisen von Fremdfirmen nicht aus.

  • Du bist sicher Vermieter, grins. :)

    Nein, ich bin Mieter und habe alle 3 Wochen das Vergnügen, Schnee zu räumen Hof und Einfahrt zu fegen, usw.. Dadurch entstehen mir keine Kosten von Hausmeistern & Co.

    Ich hätte übrigens nichts dagegen, einen kurzen Gehweg und meinen eigenen Parkplatz freizuschaufeln, aber nicht den ganzen, oh Graus. :mad: Leider kann ich da nicht mitreden.

    Kann man denn 300 Euro für eine Partei alleine als normal betrachten ? Gibt es denn Leute, die ähnliche Summen zahlen müssen ? Ich kenne mich mit den Preisen von Fremdfirmen nicht aus.

    Vorschlag von mir: Wenn man sich mit den Preisen nicht auskennt, erkundigt man sich vor Ort, was so was kostet, bevor man in einem Forum eine Welle macht. Was nützt die Information, dass in der Lüneburger Heide die Schneeräumer für 10,- € die Stunde ranklotzen, aber bei Ihnen im Teutoburger Wald niemand dafür die Schaufel in die Hand nimmt.

    Noch einmal, zuerst vor Ort alle Fakten wie tatsächliche Räumzeiten, berechnete Stunden, usw. in Erfahrung bringen. Vor Ort dann die Kosten der Schneeräumung bei den Unternehmen erfragen. Und wenn Sie dann auf Unregelmäßigkeiten stoßen, dann sollten Sie gegenüber dem Vermieter tätig werden.

  • Ganz ehrlich. Ich finde es auch heftig. Bei einem angenommenen Stundenpreis von -sagen wir mal- 10 Euro, müsste die Firma 210 Stunden geräumt haben.

    Wenn man nun mal eine Stunde Arbeitszeit pro Räumvorgang ansetzt, und davon ausgeht, dass es von Ende November bis Mitte/Ende Januar (also max. 60 Tage lang) geschneit hat, müsste jeden Tag 3,5mal geräumt worden sein.

    Also entweder war diese Firma wirklich sehr oft und fleissig am Werk, hat sehr langsam und zeitintensiv gearbeitet oder ist einfach nur schweineteuer.

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