ich bin Mieter in einem 7 Familienhaus und habe dieses Jahr eine große Erhöhung für die Schneebeseitigung lt. Abrechnung meiner Vermieter bekommen.
2011: 300 Euro; insgesamt zahlen die Mieter 2100 Euro/Jahr
2010: 95 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 670 Euro
2009: 20 Euro; insgesamt zahlten die Mieter 140 Euro
Im Jahre 2009 gab es noch einen Hausmeister, weshalb die Schneeräumig vermutl. so preisgünstig war. 2011 wurde eine Fremdfirma dafür in Anspruch genommen und es gab mehr Schneefall. Die Schneeräumung galt für einen kurzen Gehweg und einen Parkplatz für 8 Kfz. In meinem Mietvertrag steht Straßenreinigung mit drin. Daher können die Vermieter meiner Meinung nach, Kosten für die Schneebeseitigung auf die Mieter umlegen. Eine Kopie des Vertrages mit der Fremdfirma, die für die Schneebeseitigung zuständig ist und eine Jahresrechnung werde ich noch anfordern.
Ich frage mich, ob eine so große Erhöhung für den Posten der Schneeräumung rechtens ist und ob es dabei irgendwelche Grenzen nach oben hin gibt ?
Außerdem wurde mein Parkplatz, wenn überhaupt nur selten vom Schnee befreit, da ich erst mittags zur Arbeit gefahren bin und die Firma wohl am Vormittag tätig war. Für mich ist es somit eine nicht erbrachte Leistung, für die ich teuer bezahlen soll. Aber wie sieht das rechtlich aus, bin ich verpflichtet mein Kfz vormittags wegzufahren oder muss die Firma auch nachmittags tätig werden ?
Kann mir bitte jemand helfen ???![]()