kündigung durch den mieter bei 100 gdb wenn mieter nicht mehr sich selbst versorgen kann und daher privat umziehen möchte

  • hallo zusammen

    in all den foren will scheinbar nicht einer selber kündigen mit 100 gdb.

    ich wohne 6 jahre in meiner wohnung. behinderten gerecht

    habe 100 gdb bekommen vor einem halben jahr. mit kennzeichen b und g

    jetzt war ich für drei monate in der psychatrie zur ekt. das hat mich soweit vergesslich

    gemacht das ich mich nicht mehr alleine versorgen kann

    so bin ich zu einem bekannten nach hessen gereist, und werde von ihm und seiner

    tochter versorgt. pflegegrad 3 habe ich auch schon seit über ein jahr

    nun hat er mir angeboten zu ihm in untermiete zu ziehen

    da ich in insolvenz stecke seit einem jahr, kann ich mir keine zwei mieten leisten

    komme ich da raus

    vielen dank für eure antworten

    lady:/

  • Der Sinn und Zweck, warum der Gesetzgeber die 3-monatige Kündigungsfrist ins Gesetz genommen hat ist, dass der Vermieter die Möglichkeit bekommen soll, sich auf das bevorstehende Ende der Mietzeit vorzubereiten, indem er bereits anfangen kann, nach einem neuen Mieter zu suchen. Viele Vermieter haben eine knappe finanzielle Situation und können es nicht nicht leisten, einen Mietausfall zu haben.

    So schlimm auch deine gesundheitliche Situation ist, du verstehst sicher, dass es nicht gerechtfertigt wäre, wenn dies zum Nachteil des Vermieters wird. Es gibt daher keine Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu verkürzen. (Ein Aufhebungsvertrag ist natürlich auch noch möglich, aber das basiert auf gegenseitger Einigung und hat insofern nichts mit einer Kündigung zu tun.)

    Vielleicht hast du aber ja Glück, dass schnell ein neuer Mieter für die Wohnung gefunden werden kann. Dann brauchst du keine Miete mehr zahlen ab dem Mietbeginn des neuen Mieters.

    In der Insolvenz darf man keine neuen Schulden machen, ansonsten riskiert man, die Restschuldbefreiung vielleicht nicht zu bekommen. Daher solltest du das Mietverhältnis mit deinem Bekannten noch aufschieben, sofern du dir die doppelte Miete nicht leisten kannst.

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