Wohnung nicht fachgerecht gestrichen

  • Hallo Liebe Leute,

    Ich habe folgendes Problem.

    Ich bin gestern aus meiner Wohnung ausgezogen und sollte heute eigentlich die Übergabe haben.

    Daraus wurde allerdings nichts...

    Der Vermieter hatte mehrere Probleme zu bemängeln.

    Die Wohnung war ihm nicht sauber genug (es waren Kalkreste auf den Amaturen im Badezimmer, Dunstabzugshaube war ein wenig fettig) und mit meinem Streichen der Wohnung war er überhaupt nicht zufrieden.

    Die Säuberung war schnell erledigt, wobei das jetzt auch nichts gravierendes war sondern einfach nur ein wenig benutzt ausgesehen hat aber nun gut.

    Nun war es in der Wohnung so, dass ich mir einen hellgrauen Streifen (ca 20-30cm hoch und unterschiedlich lang ) in der Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur gestrichen habe als netten Kontrast zum Weiß.

    Diese habe ich übergeweißt und die Betroffenen Wände ebenfalls einmal komplett gemalert damit die Wand wieder schick aussah. Aber nicht die komplette Wohnung, da das ja erst vor 5 Monaten gemacht wurde und ich nur drin gewohnt habe, ich habe drin nicht mal geraucht so dass die Wände evtl gelb waren. Die Wände sind immer noch weiß wie der Vermieter siw mir übergeben hat.

    Ich habe nicht mal 6 Monate in der Wohnung gewohnt und im Vertrag wurde sie mir als komplett renoviert übergeben und außerdem hatte er handgeschrieben vermerkt „Die Wohnung ist in einem frisch gestrichenen Zustand übergeben worden und genau so beim Auszug wiederzugeben“.

    Aber im Prinzip steht dort ja nicht, dass sie komplett gestrichen zu übergeben ist, oder?

    Ich habe knapp 5 Monate drin gewohnt und die Wände waren weiß, allerdings wurde mir die Wohnung auch nicht perfekt übergeben und von dem Vormieter sieht man hier und da auch eindeutig stellen, die nicht gut gemalert wurden (warum auch? Die meisten sind ja auch keine gelernten Maler sondern normale Mieter). Das interessiert den Vermieter allerdings nicht denn „Ich kann ja sonst was in der Wohnung gemacht haben, weswegen das jetzt so aussieht“ und wir reden wirklich von einer frisch gestrichenen Wohnung, zwar nicht komplett aber die Wände die ich mit einem grauen Streifen versehen habe, sind wieder neutral weiß gestrichen und der Gesamteindruck ist meiner Meinung nach mehr als in Ordnung.

    In einem eingebauten Schrank habe ich nach Einzug auch Schimmel bemerkt und Fotos mit Datum gemacht. Diesen Schimmel habe ich selbst entfernt und den Schrank von Innen komplett weiß gestrichen. Davon wollte der Vermieter nichts wissen denn „es ist ja nur Dreck und kein Schimmel“ gewesen. Da frag ich mich, in wie fern mir die Wohnung dann komplett renoviert übergeben wurde?

    Ich habe versucht mit ihm vernünftig zu reden, allerdings hat er mir gar nicht zugehört und möchte, dass ich eine Fachfirma beauftrage, die das für mich übernimmt.

    Ich bin 5h Fahrt Hin und 5h Fahrt zurück weggezogen und bin gestern dort ausgezogen. Bin dann nach Hause gefahren und bekam dann einen Anruf von ihm, wo er mir dann die Mängel erklärt hat. Darauf hin bin ich nächsten Morgen (heute morgen um 6) direkt los und habe alles erneut gesäubert, einzelne Stellen ausgebessert was ich verbessern konnte aber er war überhaupt nicht zufrieden....

    Ich habe ihm dann angeboten, dass ich die Wohnung komplett weiße aber er meinte dann, dass das nicht fachgerecht wird.

    Ich habe nun Angst, dass ich meine Kaution (1100€) nicht wiederbekommen werde und zusätzlich eine von ihm beauftrage Malerfirma bezahlen muss, die ich nicht bezahlen kann weil ich erst eine Riesn Steuernachzahlung (1200€) aus meinem Amerikaaustauschjahr zahlen musste und meine Ersparnisse so gut wie weg sind...

    Außerdem meinte er zu mir, dass die Wohnung im Jahr 2011 renoviert wurde und im Vertrag steht, dass sie alle 8 Jahre (2019!?) in den Wohn und Schlafzimmerräumen komplett renoviert werden muss vom Vermieter. Da frag ich mich, ob er nun deswegen krampfhaft darauf besteht, dass ich dies irgendwie übernehme oder sonst wie. Ich würde gerne einfach nur mit der Wohnung abschließen und das ohne große Kosten und auf keinen Fall im Rechtsstreit.

    Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank und einen schönen Abend an Alle.

    Lg Flo

  • Es kommt darauf an.

    Was bemängelt der Vermieter denn konkret an den Malerarbeiten?

    Wenn der graue Streifen noch durchschimmert, kann der Vermieter hieraus durchaus Ansprüche stellen.

    Ich habe nicht mal 6 Monate in der Wohnung gewohnt und im Vertrag wurde sie mir als komplett renoviert übergeben

    Gab es denn damals ein Protokoll, auf dem der tatsächliche Zustand protokolliert wurde?

    Wenn nicht, dann gilt das Vertragliche, d.h. die Wohnung ist renoviert übergeben worden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also wenn man in die Wohnung geht und guckt, sieht sie weiß gestrichen aus. Er kam nun aber mit einer Baulampe zur Abnahme und hat direkt auf die Wände geleuchtet und ist mit dem Kopf quasi fast auf die Wand gegangen.

    Man sieht sie bei ganz genauen hinsehen leicht durchschimmern.

    Aber das was er mir vorwirft ist, dass ich die Wohnung nicht komplett gestrichen habe.

    Im Vertrag wurde allerdings vermerkt, dass sie frisch gestrichen übergeben wurde und so bei Übergabe ebenfalls zurückzugeben ist.

    Ich habe ja frisch gestrichen, allerdings nicht komplett.

    Ich habe mir nun auch den Rest angeguckt also das, was der Vermieter scheinbar „Sach- und Fachgerecht“ gestrichen haben soll. Das sieht auch alles nicht gut aus. Ich fühle mich nun einfach ein wenig betrogen und er verlangt von mir, dass ich aus der Anfangs OK gestrichenen aber nicht perfekt gestrichenen Wohnung eine super neue Wohnung herzauber und ich bin ratlos da er wie gesagt nicht mit sich reden lassen will.

  • Grundsätzlich kann er auch nicht verlangen, dass die Wohnung perfekt gestrichen zurückgegeben wird.

    Schwierig wird es, wenn eine Kaution dahintersteht und man vermuten kann, dass der Vermieter diese einbehält.

    Ich habe ihm dann angeboten, dass ich die Wohnung komplett weiße aber er meinte dann, dass das nicht fachgerecht wird.

    Das kann er aber nicht ablehnen.

    Wenn es hier um so viel Geld geht, empfehle ich Dir den Gang zu einem Fachanwalt. Er kann prüfen, ob die Malerarbeiten nötig sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erstmal vielen Dank, für deine ganzen Antworten.

    Ich bin nun in der Zwickmühle. Ich würde die Arbeit auf mich nehmen, zu meiner Wohnung zu fahren, dort 3 Tage auf dem Boden zu schlafen und die Wohnung dann streichen. Aber ich befürchte und schätze den Vermieter auch so ein, dass er dann immer noch sagt, dass es nicht Fachgerecht ist und er die Kaution verlangt und eine Malerfirma engagiert, die ich dann bezahlen kann. Die Wohnung ist 60qm groß also wird die Kaution denke ich nicht ausreichen.

    Mein Vermieter ist ebenfalls Notar und irgendwie habe ich Angst, dass er die besseren Kontakte hat. Ich bin Handwerker und kenne keine guten Anwälte.

    Das sind halt momentan meine Befürchtungen und bereiten mir Bauchschmerzen. Ich wende mich mit dem Vertrag nun erstmal an den Mieterbund und hoffe, dass die mir weiterhelfen können.

  • Aber ich befürchte und schätze den Vermieter auch so ein, dass er dann immer noch sagt, dass es nicht Fachgerecht ist und er die Kaution verlangt und eine Malerfirma engagiert

    Ich empfehle dir, einen neutralen Zeugen bei der Abnahme der Wohnung bzw. der Nachkontrolle durch den Vermieter mitzunehmen. Dieser soll nicht sagen können, ob es fachgerecht ist, sondern einfach nur den tatsächlichen Zustand beschreiben können. Fotos zur Unterstützung können helfen, jedoch können Fotos den Zeugen nicht ersetzen.

    Sollte es dann später eine gerichtliche Auseinandersetzung geben, kannst du deinerseits den Zustand belegen und bist nicht machtlos den Behauptungen des Vermieters ausgesetzt.

    Im Übrigen noch der Hinweis, dass ein Vermieter nicht verlangen kann, dass eine Wohnung in jedem Fall beim Auszug neu gestrichen werden muss. Denn eine gesetzeskonforme Renovierungsvereinbarung im Vertrag muss zwingend auf den tatsächlichen Zustand abstellen, also dass je nach Bedarf zu streichen ist. Das bedeutet, dass kleine, kaum ins Auge fallende Abnutzungsspuren unbeachtlich sind. Wenn der Vermieter also übertrieben gesagt mit der Lupe an die Wände geht, um Spuren zu finden, die sonst gar nicht auffallen, dass geht das zu weit.

    Genauer lässt sich das nicht definieren oder beschreiben. Es hängt dann vom Einzelfall ab, wie der Zustand tatsächlich beschaffen ist. Und das hat dann im Streitfall ein Gericht zu bestimmen, wenn es keine gütliche Einigung gibt. Daher meine Empfehlung, durch einen Zeugen deine Möglichkeit eines Beweises sicher zu stellen.

    Und zu guter letzt könnte es ja vielleicht auch sein, dass die Vereinbarung in deinem Vertrag unwirksam ist, da sie nicht gesetzeskonforme Formulierungen enthalten könnte. Das würde ein Anwalt dann auch erst mal noch prüfen im Streitfall.

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