Ich bin an Deckenschäden nicht Schuld und werde dazu aufgefordert, eine 2.400€ teure Reparatur zu finanzieren.

  • Hallo Zusammen,


    beim Auszug aus der Mietwohnung wurden Schäden festgestellt und im
    Abnahmeprotokoll festgehalten. Unter anderem Schäden an der Decke, nämlich dass
    sich einige der Latten zu lösen beginnen. Ich habe diese Schäden nicht
    verursacht, die Decke nicht einmal in 2,5 Jahren der Nutzung berührt. Ich habe
    der Vermietung diese Schäden über WhatsApp mitgeteilt und ein Foto angehängt.
    Darüber hinaus habe ich gefragt, ob das besorgniserregend sei; daraufhin die
    Antwort "das ist ok so". Leider ging mein Handy danach kaputt und ich
    kann die Chatverläufe nicht mehr wiederherstellen, somit fehlt mir der Beweis.
    (Sehr dumme Verfahrensweise, im Nachhinein..)


    Jetzt kam gestern ein Kostenvorschlag für die Reparatur der Schäden, die bei
    2.400€ liegt =O Ich bin schockiert und weiß nicht, wie ich verfahren soll. Kann
    ich mich einfach weigern, zu zahlen, mit der Begründung, dass diese Schäden
    nicht nachweislich von mir verursacht wurden? Soweit ich weiß, liegt die
    Beweispflicht beim Mieter, außer der Schaden wurde im Abnahmeprotokoll
    festgehalten. Weil er festgehalten wurde, liegt nun die Beweispflicht bei mir,
    weshalb ich meine Unschuld nachweisen muss? Ich versuche, Google zu
    kontaktieren und hoffe, dass meine Chatverläufe auch ohne Backup
    wiederhergestellt werden können, glaube jedoch nicht daran.


    Deswegen brauche ich dringend Rat dazu, was ich in meiner Position zu tun habe.


    Mit besten Grüßen und Danke im Voraus

  • Allgemein wird das Verschulden beim Mieter vermutet, solange die Schäden während der Mietdauer entstanden sind. Das betrifft aber nur Schäden, allgemeine Abnutzungen durch den normalen Gebrauch müssen vom Vermieter getragen werden und der Vermieter ist in der Beweispflicht dafür, dass es sich um Beschädigungen handelt und nicht um normalen "Verschleiß".

    Weiterhin kann man sich bei gesetzlichen Vermutungen auch den einen Gegenbeweis entlasten, indem ein anderer alternativer Handlungsverlauf glaubhaft gemacht wird.

    Bei dieser hohen Summe sollte doch ein Anwalt damit beauftragt werden zu prüfen, wie sich die Beweislage konkret darstellt und welche Chancen man bei einem Rechtsstreit hätte.

  • Meiner Meinung nach sollte man, bevor man zum Anwalt geht, den Vermieter erst mal um eine Stellungnahme bitten, warum er der Ansicht ist, dass man als Mieter einen bestimmten Schaden zu verantworten hat und dafür aufkommen muss. Das ist aus deiner Beschreibung abzuleiten nämlich keineswegs offensichtlich, warum der Vermieter so denkt. Die Antwort könnte dem Anwalt dann wertvolle Informationen liefern, um entsprechend zu reagieren.

    Aber künftig so etwas lieber als Brief machen. Bei einem Chat besteht immer die Möglichkeit, dass einem Manipulation vorgeworfen werfen kann. Ein solche Beweis ist eher unsicher in der Glaubwürdigkeit.

  • Bei einem Chat besteht immer die Möglichkeit, dass einem Manipulation vorgeworfen werfen kann. Ein solche Beweis ist eher unsicher in der Glaubwürdigkeit.

    Pauschal stimmt das nicht so. Gerade Whatsapp Nachrichten haben durchaus einen Beweiswert, weil eine Manipulation nur mit Expertenwissen möglich ist. Natürlich ist es nur ein sog "Freibeweis" und unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts, aber mit einer bloßen Behauptung "Die Nachricht ist manipuliert" ohne weitere Beweise/Indizien ist grundsätzlich nicht ausreichend um den Beweis zu erschüttern.

    Anders als bei Mails und SMS, wo eine Manipulation sehr viel einfacher ist. Wobei dazu auch immer noch ein Bestreiten der anderen Partei kommen muss und dafür eine kriminelle Energie vorhanden sein muss, weil das ein Prozessbetrug darstellen würde.

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