Mieter kuendigt

  • ok..ich habe fristgerecht die wohnung gekuendigt...nach 2 wochen erhalte ich vom vermieter die fristlose kuendigung...bin jetzt etwas perplex ob dies rechtskraeftig ist

  • Das hängt vom Grund der Kündigung ab. Daher kann so allgemein keine Antwort darauf gegeben werden.

    Ein Vermieter kann nur bei einer Pflichtverletzung des Mieters fristlos kündigen. Also beispielweise wenn man die Miete nicht mehr bezahlt hat, vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, under die Wohnung unerlaubt inem anderen überlässt, etc. In den meisten Fällen mus der Vermieter aber vorher abmahnen.

  • Ja. Nur weil man schon selber gekünigt hat, bedeutet da nicht, dass der Vermieter nicht zusätzlich fristlos kündigen kann, sofern er einen berechtigten Grund dazu hat. Und falls man mit mehr als einer Monatsmiete im Verzug ist, ist das ein Grund.

  • weil ich keine Miete bezahlt haette?

    Und? Hat der Vermieter Recht oder Unrecht. Wenn du nachweisen kannst, dass du die Miete bezahlt hast, dann ist die Kündigung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurde. Und eine fristlose wäre nur möglich wenn 2 Mieten fehlen würden.

  • Der Verzug mit der Kaution kann zur fristlosen Kündigung berechtigten, wenn zwei Monatsmieten fehlen und dabei ist von der Kaltmiete auszugehen, steht alles in § 569 Absatz 2a BGB.

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