Punkt "Instandhaltung" in Nebenkosten

  • Hallo zusammen,

    in der Nebenkostenabrechnung, die ich erhalten habe, ist ein Punkt "Instandhaltungskosten (Garage, Garten...) angeführt, der mit 176 Euro zu Buche schlägt. Ich habe beim Vermieter nachgefragt, um welche Kosten bzw. Reparaturen es sich denn da handeln würde, dies konnte er mir nicht nennen. Laut Hausverwaltung müsse er dies auch nicht.

    Ich bin der Meinung, dass Instandhaltungskosten der Vermieter zu tragen hat. Liege ich da falsch?

    Vielen Dank für Ihre Anworten!

    Viele Grüße,

    WinniePuuh

  • Laut Hausverwaltung müsse er dies auch nicht.

    Ja das stimmt. Aber was der Vermieter oder die Hausverwaltung "muss", ist dir die persönliche Einsicht in die Belege zu gewähren. Dort siehst du dann in der Rechnung, was sich dahinter verbirgt.

  • Instandhaltungskosten muss ein Mieter im Allgemeinen nicht bezahlen. Einzige Ausnahme ist, falls im Vertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist.

    In der Nebenkostenabrechnung ist halt oftmals das Problem, dass irgend welche Bezeichnungen verwendet werden, bei denen unklar ist, wofür genau die Kosten waren. Hier muss man dann im Zweifel fragen oder Belege einsehen.

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