Komme nicht aus Mietvertrag raus

  • Hi zusammen,

    ich bin Student und bin vor einem Monat aus meiner alten WG ausgezogen. In meinem alten WG-Zimmer wohnt nun eine andere Person und eben noch meine 2 alten Mitbewohner (3er WG). Und zwar läuft die Wohnung über eine Wohngesellschaft. Was den Mietvertrag angeht, bin ich immer noch als Hauptmieter eingetragen, obwohl ich dort nichtmehr wohne und die neue Person als Untermieter (da laut Wohngesellschaft 4 Personen in der 3 Zimmerwohnung wohnen dürfen (aber natürlich wohn ich da nicht mehr)). Das Problem ist dass die anderen zwei Mitbewohner den Mietvertrag nicht kündigen wollen, da sie ansonsten auch erst wieder in einem Jahr ausziehen können (was bei einem neuen Mietvertrag der Fall ist), aber auch schon in einem halben Jahr in etwa raus wollen. Wir haben schon versucht die Vertragspartner zu wechseln also dass die neue Person für mich als Hauptmieter einspringt. Jedoch will die Wohngesellschaft das nicht, sondern nur eine neuer Mietvertrag würde dies möglich machen.

    Im Grunde stellen sich beide Parteien quer, die Wohngesellschaft will die Vertragspartner nicht tauschen und meine alten Mitbewohner wollen den Mietvertrag nicht kündigen und neu aufsetzen.

    Ich möchte eigentlich mit der alten Wohnung abschließen und habe angst dass irgendwann wieder kosten auf mich zukommen, wenn z.B. die neue Person einfach auszieht falls es ihr dort nichtmehr gefaellt (was sie ja kann, da sie nur Untermieter ist) und ich dann wieder zur Zahlung gezwungen werde.

    Deswegen wollte ich mich jetzt an euch wenden und vielleicht kann mir einer sagen was ich tun soll.

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank

    Max

  • Im Zweifel muss man die anderen Mietparteien auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Im Falle eines Unterliegen müssen diese sämtliche Kosten tragen. Vorher sollte natürlich immer eine einvernehmliche Lösung gesucht werden.

    Die Wohnungsgesellschaft kann man zu gar nichts zwingen, wenn die nein sagt, sagt sie eben nein, da ist leider nicht viel zu machen.

    wenn z.B. die neue Person einfach auszieht falls es ihr dort nichtmehr gefaellt (was sie ja kann, da sie nur Untermieter ist)

    Auch für einen Untermieter gelten Kündigungsfristen.

  • Es kann je nach den Umständen vorkommen, dass man einen Anspruch gegen den Vermieter hat, als Mieter bei einem gemeinsamen Vertrag gegen einen neuen Bewohner ausgetauscht zu werden.

    Diese Umstände können beispielsweise dann gegeben sein, wenn es aufgrund der Vertragsgestaltung klar ist, dass es eine Wohngemeinschaft zum reinen Zweck der Unterkunft und des vorrübergehenden Zusammenwohnens ist. Dies ist regelmäßig bei Studenten der Fall, wo man nur für das Studium zusammen wohnt aber keine Lebensgemeinschaft bilden will.

    Du könntest also mal bei einem Anwalt oder dem Mieteverein prüfen lassen, ob die Voraussetzungen in deinem Fall vorliegen.

    Als Beleg für meine Auskunft beziehe ich mich auf das Urteil des LG Berlin vom 28.08.2013 – AZ 65 S 78/13.

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