Mieterhöhung 30%

  • Mieterhönung um 30% zulässig?
    Hallo.
    Im letzten Monat bekam ich eine Mieterhönung von 114,-€ Wahnsinn:mad: also 30%, worbei sich der neue Eigentümer auf mehrere § bezieht
    was die ganze Sache komplieziert macht:(
    1)§ 8 + § 10 Wohnungsbindungsgesetz
    2) 2.(BV)wonach er die neue Kostenmiete ermittelt hat
    3)Begründet die neue Miete mit dem Wegfall der Anschlussförderung und der Erhöhung zum 01.01.2011 gesetzlich festgelegten Pauschale für die Verwaltungs- u. Instandhaltungskosten.
    also alte Kaltmiete:380,-€ neue KM:494.-€
    Das die Miete erhöht wird schön und gut aber gleich soviel:confused:kann er das,gilt die Kappungsgrenze da noch?
    Hab alle die § stundenlang gelesen:(
    kann mir vielleicht einer helfen

  • Hallo leylim,

    Dein armer Vermieter scheint wohl sehr schnell wohlhabend werden zu wollen. Du schreibst ja dass Du alle Paragrafen stundenlang gelesen hast; hier auch?:
    Mietrecht: Mieterhöhungen Kapitel 2 Sozialwohnungen
    und hier?: Google
    Mehr kann ich leider nicht beisteuern, bin auch nur Mieter (und auch Vermieter, der jedoch mit beiden Beinen auf demselben Boden steht wie die Mieter, Du verstehst?).
    Ich empfehle Dir, zunächst mal den VM zu fragen, ob er sich ob seiner bescheidenen Forderung auch wohl fühlt und wie er an Deiner Stelle reagieren bzw. empfinden würde.
    Dann, je nachdem, einen Mieterverein aufzusuchen bzw. einen auf Mietrecht spezialisierten RA zwecks einer Erstberatung (Erst- sind etwas preiswerter, weil man noch nicht weiss, ob ein Rechtsstreit draus wird.).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. April 2011 um 14:05)

  • Danke für die Antwort,glaub eher das die noch schneller noch reicher werden wollen.ja den § hab ich auch schon durchgelesen:confused:.
    Ja also wie das aussieht legen die gerade erst richtig los mit den Erhöhungen VM hat schon in naher Zukunft weitere Investitionen u. Modernisierungen angekündigt:mad:sieht fast so aus als ob die die alten Mieter rausekeln wolln.Deren Aussage :Wenns ihnen nicht passt ziehn sie doch aus.
    In einer Erstberatung war ich auch schon sieht nicht gut aus sagen die.
    Kann doch echt nicht sein das man da nix machen kann :(

  • Danke für die Antwort,glaub eher das die noch schneller noch reicher werden wollen.ja den § hab ich auch schon durchgelesen:confused:.
    Ja also wie das aussieht legen die gerade erst richtig los mit den Erhöhungen VM hat schon in naher Zukunft weitere Investitionen u. Modernisierungen angekündigt:mad:sieht fast so aus als ob die die alten Mieter rausekeln wolln.Deren Aussage :Wenns ihnen nicht passt ziehn sie doch aus.
    In einer Erstberatung war ich auch schon sieht nicht gut aus sagen die.
    Kann doch echt nicht sein das man da nix machen kann :(


    Es ist jedem VM überlassen, in seiner bornierten Dummheit zuverlässige Mieter zu verlieren.
    Eure Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bekommt er sie noch heute, zum 30.06., sonst 31.07.
    Sorry, ich weiss auch nicht mehr als ein Fachanwalt...

  • Hallo leylim,
    in Bezug auf die Kappungsgrenze. Man kann diese auch in oeffentlich gefoerdeten Wohnungsbau anwenden, wenn man nach den BGB eine Mieterhoehung durchfuehrt.
    Aber der Grundsatz bei einer oeffentlich gefoerdeten Wohnung ist, das die Erhoehung niemals ueber die zulaessige Kostenmiete liegen darf.
    Wie hoch die Kostenmiete ist, erkennen Sie an der Wirtschaftslichkeitsberechnung / Auzug. Diese muss der Vermieter Ihnen bei der Aenderung der Kostenmiete dabei legen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

    Danke fuer Rueckantwort
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo,
    leider erhöhen die ja in bezug auf §10 Wohnungsbindungsgesetz
    und und wegfall der Anschlussförderung nicht nach dem BGB.Da liegt ja der Hacken und für die Kostenmieten errechnung wurden einfach die Daten vom Vorvermieter(Zwangsverwaltung) übernommen.
    Hab auch nochmal geforscht(siehe sozialmieter.de) und es ist anscheind ein echtes Gesetzesvakuum in Berlin.Es soll wohl so rechtens sein das in so einen Fall kein Mieterschutz mehr greift.:eek:

    Danke auch Dir für deinen Rat

  • Danke fuer Ihren Hinweis - Sozialmieter -. Ein sehr interessanter Bericht. Auf diesen Weg wuensche ich Ihnen viel Glueck.

    Mit freundlichen Gruessen
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Leylim,
    solche schlimmen Sachen passieren leider gerade in Berlin in letzter Zeit öfters. Wegen der krassen Mieterhöhungen sehen sich viele Mieter manchmal aus heiterem Himmel mit einer Mieterhöhung konfrontiert, die einem Rausschmiß nahekommt. In welchem Stadtteil wohnst du? Gerade in Stadtteilen wie Mitte, Prenzelberg, aber neuerdings auch Pankow ziehen viele Leute mit Geld hin (Brad Pitt!) und triben dort den Mietspiegel in astronomische Höhen. Kannst ja mal suchen, was so eine Loft im Prenzlauer Berg kostet, dann verstehst du, wieso dein Vermieter plötzlich Dollarzeichen in den Augen hat, wenn er merkt, daß er aus seiner Immobilie richtig was rausschlagen kann.

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