Beiträge von leylim

    Hallo,
    leider erhöhen die ja in bezug auf §10 Wohnungsbindungsgesetz
    und und wegfall der Anschlussförderung nicht nach dem BGB.Da liegt ja der Hacken und für die Kostenmieten errechnung wurden einfach die Daten vom Vorvermieter(Zwangsverwaltung) übernommen.
    Hab auch nochmal geforscht(siehe sozialmieter.de) und es ist anscheind ein echtes Gesetzesvakuum in Berlin.Es soll wohl so rechtens sein das in so einen Fall kein Mieterschutz mehr greift.:eek:

    Danke auch Dir für deinen Rat

    Danke für die Antwort,glaub eher das die noch schneller noch reicher werden wollen.ja den § hab ich auch schon durchgelesen:confused:.
    Ja also wie das aussieht legen die gerade erst richtig los mit den Erhöhungen VM hat schon in naher Zukunft weitere Investitionen u. Modernisierungen angekündigt:mad:sieht fast so aus als ob die die alten Mieter rausekeln wolln.Deren Aussage :Wenns ihnen nicht passt ziehn sie doch aus.
    In einer Erstberatung war ich auch schon sieht nicht gut aus sagen die.
    Kann doch echt nicht sein das man da nix machen kann :(

    Mieterhönung um 30% zulässig?
    Hallo.
    Im letzten Monat bekam ich eine Mieterhönung von 114,-€ Wahnsinn:mad: also 30%, worbei sich der neue Eigentümer auf mehrere § bezieht
    was die ganze Sache komplieziert macht:(
    1)§ 8 + § 10 Wohnungsbindungsgesetz
    2) 2.(BV)wonach er die neue Kostenmiete ermittelt hat
    3)Begründet die neue Miete mit dem Wegfall der Anschlussförderung und der Erhöhung zum 01.01.2011 gesetzlich festgelegten Pauschale für die Verwaltungs- u. Instandhaltungskosten.
    also alte Kaltmiete:380,-€ neue KM:494.-€
    Das die Miete erhöht wird schön und gut aber gleich soviel:confused:kann er das,gilt die Kappungsgrenze da noch?
    Hab alle die § stundenlang gelesen:(
    kann mir vielleicht einer helfen

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