Mietrecht in Wohnheimen?

  • Hallo, im Internet kann ich dazu nichts finden.

    Wie ist es denn mit der Gesetzeslage in (Studenten oder Azubi) Wohnheimen? Fallen die irgendwie nicht ins Mietrecht?

    Vor allem frage ich, da in den meisten Wohnheimen selbst Kleintierhaltung nicht erlaubt ist, dies aber ja laut Mietrecht jedem erlaubt ist.

    Danke schonmal für die Antwort

    Kat

  • Das kommt etwas darauf an, um was für ein Wohnheim es sich ganz genau handelt. Daher lässt sich das nicht pauschal beantworten. In Studentenwohnheimen an sich gibt es nur den Kündigungsschutz eines Mieters nicht. Alles andere ist identisch, also auch das mit der Kleintierhaltung.

    Jedoch gibt es noch andere Arten von Wohnheimen. Diese sind mehr als eine vorrübergehende Unterkunft anzusehen, also wie ein Gästezimmer in einer Pension. Sowas ist öfter von kirchlichen Organisationen bekannt. Diese Wohnheime dürfen durchaus weitere Regeln aufstellen.

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