Kündigung Eigenbedarf für Schwester

  • Hallo,

    ich habe mich schon viel im Internet über Eigenbedarfskündigungen informiert. Dennoch ist mir eins immernoch unklar.

    Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, welches ich und meine Schwester geerbt haben. Im EG lebt meine Schwester mit ihrem Freund und im OG ist die Wohnung von mir allein vermietet(meine Schwester ist nicht im Mietvertrag als Vermieter eingetragen). Nun planen meine Schwester und ihr Freund Nachwuchs. Im EG haben sie keinen Platz für ein Kinderzimmer und auch ein Kinderbett würde im Schlafzimmer nicht rein passen. Kann ich aus diesem Grund der Mieterin im OG auf Eigenbedarf für meine Schwester kündigen, so dass sie im OG ein Kinderzimmer einrichten und auch ein größeres Schlafzimmer haben kann?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Viele Grüße

  • Allgemein reicht für eine Eigenbedarfskündigung auch Nachwuchs in der Familie aus, solange diese nicht zu weit entfernt verwandt sind.

  • Es kommt auch noch darauf an, was genau geplant ist. Will man die Wohnung oben zusätzlch benutzen nur allein um ein Kinderzimmer zu haben, dann könnte es vielleicht unverhältnismäßig und damit ungerechtfertigt sein, dafür eine Familie raus zu schmeißen. Will man hingegen komplett in die obere Wohnung umziehen, weil diese größer ist, dann sieht es schon ganz anders aus. Denn dann kann man dem Mieter die untere Wohnung im Tausch anbieten.

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