Besuchsrecht

  • Hallo liebe Community,

    folgender Sachverhalt:

    Ich wohne in einer WG mit 2 Personen von Juni bis Anfang Oktober. Mein Freund kommt an 2 Wochenenden pro Monat. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Wohnung untervermietet ist. In diesem Fall wohnt die Eigentümerin direkt über unserer Wohnung und die Vermieter wohnen in einer anderen Stadt. Außerdem sind diese die Eltern eines Mitbewohners. Außerdem hat die Wohnung einige Mängel wie zum Beispiel etwas Schimmelbefall, da sich diese im Souterrain befindet.

    Kurz und knapp: Die Vermieter wollen nicht mehr, dass mein Freund zu Besuch kommt.

    Ein einziges Mal gab es eine Beschwerde wegen Ruhestörung. Habe ich auch akzeptiert, hab mich entschuldigt bei den Vermietern und der Eigentümerin, alles war danach okay. Die Eigentümerin hat mir sogar gesagt, dass sie die Sache vergessen wird und es nicht weiter schlimm ist. Die Mitbewohner haben nie was mitbekommen, weil die bis jetzt an den Wochenenden nie da waren.

    Danach habe ich höflich die Vermieter gefragt, ob die Heizung eventuell angestellt werden könnte, da nur 18 Grad in meinem Zimmer herrschten. Eigentlich war das der Punkt, wo die Sache eskaliert ist. Die erste Nachricht, wo ich geschrieben habe, dass mir kalt ist, wurde nicht wirklich wahrgenommen. Die zweite Nachricht, die direkter aber noch höflich war, hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

    Die Antwort der Vermieter war, dass ich unhöflich wäre und dann zum Schluss: Im Winter wäre die Miete nochmal teurer, da jetzt im Sommer die Heizung ausgestellt ist (steht nicht im Mietvertrag), ich aber einen Heizlüfter von der Eigentümerin haben kann und dann, dass keine Gäste bei mir übernachten dürfen.

    Ich weiß, dass ich ein Recht auf Gäste habe.

    Die Vermieter haben es eingesehen, aber werden jetzt trotzdem mein Besuchsrecht beschränken, da man maximal 6 Wochen pro Jahr Übernachtungsgäste empfangen darf. Und so wird es jetzt auf 4,5 Monate gerechnet, das macht 16 Tage.


    Ich denke dass sie Recht haben, trotzdem würde ich mir gerne eine Zweitmeinung einholen.
    Noch eine Sache: Haben sie das Recht, meinen Besuch zu beschränken, da er mein Partner ist? (wir sind nicht verheiratet oder ähnliches)

    Vielen Dank und liebe Grüße !

  • da man maximal 6 Wochen pro Jahr Übernachtungsgäste empfangen darf

    Das mit den 6 Wochen ist einer on vielen Mietrechts Mythen, die sich eisern halten. Das stimmt so nicht, es existiert keine 6 Wochen Regel.

    Besuch kann man immer empfangen, und es spielt keine Rolle, wie häufig der Besuch da ist und wie lang er bleibt. Hierfür darf ein Vermieter keine Einschränkungen machen, solange der Besuch nicht den Hausfrieden stört, aber das ist ein anderes Thema.

    Wenn der Besuch sehr häufig da ist, stellt sich irgend wann die Frage, ob der Besucher mittlerweile kein Besucher mehr ist, sondern zum Mitbewohner geworden ist, und wenn es nur als Zweitwohnsitz ist. Erst dann wird es problematisch. Wann dieser Punkt erreicht ist, kann man nicht allgemein definieren, das kommt auf den Einzelfall an. Es hängt jedenfalls nicht von 6 Wochen ab. Bei manchen kann der Punkt schon nach 2 Wochen sein, und es gibt sogar auch Fälle, wo jemand 1 Jahr lang durchgehend bei jemandem wohnt und es trotzdem als Besuch gilt.

    ob die Heizung eventuell angestellt werden könnte, da nur 18 Grad in meinem Zimmer herrschten

    Ein Vermieter ist tatsächlich nur in den Wintermonaten verpflichtet, die Heizung einzuschalten. Das kann man jetzt nicht fordern. Wenn es nur mal nachts kalt ist, ist das auch kein Mangel, dazu müßte es im Tagesdurchschnitt nicht über eine gewisse Temperatur hinaus gehen.

    Außerdem hat die Wohnung einige Mängel wie zum Beispiel etwas Schimmelbefall, da sich diese im Souterrain befindet.

    Wenn sich die Wohnung im Souterrain befindet, ist das kein Mangel, sondern physikalisch eine Normalität, der man jedoch entgegen wirken kann.

    Es gilt ein Naturgesetz, dass die Luft nur eine bestimmte Menge Feuchtigkeit aufnehmen kann. Und diese Menge hängt von der Temperatur ab. Je kälter es wird, um so weniger Feuchtigeit kann die Luft aufnehmen. Alles was darüber hinaus geht, kondensiert zu Wasser.

    Nun ist es draußen natürlich warm, das heißt, die Luft nimmt viel Feuchtigkeit auf. Diese Luft kommt in die Wohnung herein. Dort kühlt sie sich stark ab, weil die Wände durch das umgebende Erdreich sehr kalt sind. Die Folge, die Feuchtigkeit kondensiert zu Wasser und legt sich an den Wänden ab.

    Bei Souterrein Wohnungen muss man daher die Fenster tagsüber zu lassen, sodass die warme und feuchte Luft nicht herein kommt.

  • und es gibt sogar auch Fälle, wo jemand 1 Jahr lang durchgehend bei jemandem wohnt und es trotzdem als Besuch gilt.

    Hast dazu ein Urteil? Ich würde spontan behaupten, wenn jemand mehrere Monate lang in der Wohnung lebt, so gilt er nicht mehr als Besuch, sondern der Gebrauch als Überlassen.

    Wann dieser Punkt erreicht ist, kann man nicht allgemein definieren, das kommt auf den Einzelfall an. Es hängt jedenfalls nicht von 6 Wochen ab.

    Jein. Bei den ca. 6 Wochen geht es um die Beweislast. Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht zu beweisen, dass es sich nicht mehr um Besuch handelt, sondern um eine Gebrauchsüberlassung im Sinne von §§ 540, 553 BGB. Nach einer gewissen Zeit (etwa. 4-8 Wochen, das wird unterschiedlich beurteilt) gilt die Vermutung, das die Grenze zum Besuch überschritten worden ist. Ergo der Mieter muss sich entlasten, aber das ist durchaus möglich.

    Die Vermieter haben es eingesehen, aber werden jetzt trotzdem mein Besuchsrecht beschränken, da man maximal 6 Wochen pro Jahr Übernachtungsgäste empfangen darf. Und so wird es jetzt auf 4,5 Monate gerechnet, das macht 16 Tage.

    Auf was für Ideen die Leute kommen. Das ist ausgemachter Unsinn. Die 6 Wochen beziehen sich darauf, das jemand am Stück übernachtet. Das kann er sogar mehrmals im Jahr machen, wie von Fruggel bereits dargestellt, das ist keine feste Grenze.

  • Hast dazu ein Urteil?

    Leider nicht zur Hand. Es ging in dem Urteil um ein Au Pair Mädchen. Bei diesem ist es ja von vorherein nicht die Absicht, dass es sich langfristig im Land nieder lassen möchte und hier heimisch werden möchte. Nach dem 1 Jahr will sie wieder in ihr Heimatland. Deshalb gilt das als Besuch.

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