Beiträge von Pedot

    Hallo zusammen,

    Vielleicht weiß jemand einen formalen Rat. Wir können einen kleinen Mietergarten mit nutzen und wohnen selber im Dachgeschoss (Mehrfamilienhaus). Damit die Kinder (2 und 5 Jahre) aus dem Garten alleine nach oben gehen können (das kann auch schon der kleine), möchten wir gerne die Hauseingangstür in dieser Zeit offen angelehnt lassen. Die Tür hat selber keine Klingel (die ist am Vorderhaus angebracht, dafür müssen die Kinder fast auf die Straße gehen, wir wohnen im Hinterhaus mit direktem Gartenzugang), d.h. wenn die Tür zu ist, stehen die Kinder vor einer verschlossenen Tür, kommen nicht rein und haben auch keine Klingel.

    Eine Mietpartei möchte nun, dass die Tür dauerhaft geschlossen ist (Einbruchrisiko, Hausordnung etc.) - auch zu den Zeiten in denen die Kinder temporär im Garten sind (was sie sicher nicht in der Nacht sind...).

    Gibt es dazu Einschätzungen, wessen Bedürfnisse überwiegen?

    Dank und Gruß

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