Ich habe bis letztes Jahr in einem Mietshaus gewohnt, das sich aus 3 Wohnparteien und einem Gastronomiegewerbe im Erdgeschoss zusammensetzt.
Dieses Jahr bekam ich meine noch letzte ausstehende Betriebskostenabrechung.
Bisher wurden die Müllkosten immer für Gewerbe und Privatwohnungen getrennt abgerechnet.
In dieser Abrechnung jedoch ist die Gesamtsumme der Müllkosten auf alle Parteien gleichermaßen aufgeteilt worden.
Es gibt also keine Trennung mehr zwischen Gewerbe und Privatwohnungen.
Dadurch sind die anfallenden Müllkosten deutlich höher als zuvor.
Über diese Änderung wurde ich jedoch nie informiert.
Frage:
1. Ist es überhaupt möglich, die Kosten einfach so zusammenzulegen (darf man das??)
2. Wenn ja, muss das nicht zuvor angekündigt werden?
Danke für die hilfreichen Antworten im Voraus!!
Gruß
Müllkosten
-
offzhansi -
3. April 2011 um 16:25 -
Erledigt
-
-
-
Bisher wurden die Müllkosten immer für Gewerbe und Privatwohnungen getrennt abgerechnet.Das ist so korrekt
In dieser Abrechnung jedoch ist die Gesamtsumme der Müllkosten auf alle Parteien gleichermaßen aufgeteilt worden.
Es gibt also keine Trennung mehr zwischen Gewerbe und Privatwohnungen.Und das ist nicht erlaubt.
Dadurch sind die anfallenden Müllkosten deutlich höher als zuvor.
Über diese Änderung wurde ich jedoch nie informiert.
Frage:
1. Ist es überhaupt möglich, die Kosten einfach so zusammenzulegen (darf man das??)Nein!
2. Wenn ja, muss das nicht zuvor angekündigt werden?
Danke für die hilfreichen Antworten im Voraus!!
GrußZu 2. Was nicht sein darf, muss auch nicht angekündigt werden. Also das zuviel gezahlte Geld zurück fordern, oder wenn die Abrechnung noch nicht bezahlt wurde, den Anteil heraus rechnen.
-
Vielen Dank für die Antwort!!
Gibt es eine Rechtsgrundlage, die bestätigt, dass das Zusammenlegen der Müllkosten nicht erlaubt ist? -
Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Müllabfuhr im Rathaus nach!
-
Mach ich!
DANKE -
Hallo offzhansi,
mich würde mal interessieren, wie früher und wie jetzt abgerechnet wurde.
-
Bisher wurden die Müllkostne immer nach Gewerbe und Privatwohnungen getrennt abgerechnet.
Das heißt, das Gewerbe hat seine eigenen Müllkosten bezahlt, und die Müllkosten für die Privatwohnungne wurden auf die Wohnungen verteilt.
Empfand ich bisher als ganz ok.
Nur, die Zusammenlegung erscheint mir nicht rechtens.
Und nun bin ich auf der Suche nach einem Paragrapen, mit dem ich Druck machen kann, und beweisen, dass die Abrechnung so, wie sie jetzt ist, falsch ist. -
Bisher wurden die Müllkostne immer nach Gewerbe und Privatwohnungen getrennt abgerechnet.
Um meine Frage noch deutlicher zu machen ein Beispiel:
Das Haus hatte eine GE und 5 WE.
Die GE benötigte drei Tonnen, jede WE je eine Tonne. So wurde auch abgerechnet.
Nun ist das Gewerbe weg oder ein weniger abfallverursachendes dort, und der VM verteilt die Gesamtmüllkosten von acht Tonnen gleichmässig auf die sechs Mieter.
Und wie isses bei Euch?
Es kann ja auch sein, dass der diesbezügliche Abrechnungsschlüssel versehentlich nicht oder wohl doch geändert/angepasst wurde. -
Empfand ich bisher als ganz ok.
Nur, die Zusammenlegung erscheint mir nicht rechtens.
Und nun bin ich auf der Suche nach einem Paragrapen, mit dem ich Druck machen kann, und beweisen, dass die Abrechnung so, wie sie jetzt ist, falsch ist.Noch einmal, darüber gibt es keine Gesetze, Paragraphen!! Ist das so schwer zu verstehen?
Einzig Ihre Kommune oder Ihr Landkreis hat zu diesem Thema eine Satzung erlassen. Wenn Sie mir sagen, wo Sie wohnen, rufe ich dort an und frage danach. Die Antwort können Sie dann hier lesen!
-
Schwer zu verstehen ist das nicht.
Aber das hätten Sie ja auch einfach sagen können:
"Es gibt keinen Paragraphen."
DAS wäre einfach zu verstehen gewesen!Danke für das Angebot, dass Sie da anrufen wollen, aber das habe ich schon getan.
Mein Anwalt hat die Nebenkostenabrechnung seit heute auf dem Tisch und nimmt sie auseinander.Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!