Hallo zusammen, die letzten Betriebs-und Nebenkostenabrechnungen wurden immer 1-2 Monate zu spät zugestellt, so dass die Nachzahlung nicht mehr fällig gewesen wäre. Dies wussten wir bis dato allerdings nicht und haben diese immer überwiesen. Nun sagt der Vermieter bzw. dessen Anwalt, dass wir durch das Überweisen der Nachzahlungen ohne Vorbehalt keine Chance mehr haben, diese Beträge zurückzufordern. Ist dies richtig oder hat unser Bekannter Recht, der meint, dass die Abrechnungen durch die zu späte Zustellung unwirksam sind und wir trotz Überweisung der Nachzahlungen eine Erstattung fordern können?
Die Nachforschungen kamen zustande, da wir gerade massive Probleme mit unserem Vermieter haben und hier regelrecht schikaniert werden.
Vielen Dank
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