Hallo liebes Forum,
Ich bin Mieter einer Dachgeschosswohnung mit vielen Dachschrägen und niedrigen Decken. Ich bin der Meinung, dass die Mietfläche laut Mietvertrag falsch berechnet ist. Weiß jemand ab welcher Höhe man welchen Anteil zur Mietfläche zählen muss und welche Höhen eventuell gar nicht zur Mietfläche gezählt werden dürfen. Wie sollte man soetwas mit dem Vermieter kommunizieren? Hat man Anspruch auf Rückerstattung? Muss man die Mietfläche extra ausmessen lassen(wenn ja, wer müsste das zahlen? )?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung in dem Bereich und kann helfen. Ich danke euch für jede Antwort. =)