Müssen Stuckleisten bei Auszug ersetzet werden?

  • Hallo zusammen,

    in den kommenden Tagen sind wir endlich unsere alte Wohnung los. Als wir im Oktober eingezogen sind, waren an manchen Decken Stuckleisten (Zierleisten aus Styropor) angebracht. Da wir neu tapeziert hatten (auf eigenen Wunsch, nicht auf Anweisung des Vermieters), mussten wir diese Leisten beim Einzug entfernen. Auf Wunsch des Vermieters haben wir für den Auszug auch wieder neue Leisten im Wert von etwa 110 Euro angebracht. Das Ergebnis sieht (vor allem an den Ecken) allerdings nicht gerade schön aus. Der Kleber wollte ewig nicht halten und meine Frau und ich sind absolute Laien in Sachen Renovieren.

    Kann der Vermieter von uns verlangen, die Leisten noch einmal neu anzukleben? Dies ginge allerdings nur, wenn wir neue Leisten kaufen würden, da sich der Stuck nicht ohne Zerstörung von der Wand lösen lässt. Alle Fälle, die ich über Google finden konnte, handeln von Stuckleisten, die der Mieter von sich aus angebracht hatte. Bei uns ist es ja aber umgekehrt. Im Vertrag sind diese Leisten nirgends explizit erwähnt.

    Ich finde es ziemlich dämlich, dass er so auf seinen Stuck besteht. Sollten dem Nachmieter unsere Tapeten nicht gefallen, muss er die Leisten ohnehin wieder entfernen, um neue Tapeten anzubringen.

    Danke für Erfahrungen oder eine mögliche Einschätzung

  • Kann der Vermieter von uns verlangen, die Leisten noch einmal neu anzukleben?

    Kurz und knapp, ja. Man muss auch nicht jedes Mal neue Leisten anbringen, man schneidet die Tapete unterhalb der Leiste mit einem Teppichbodenmesser auf der ganzen Länge durch und zieht dann die Tapete ab.

  • Oh man ... naja, danke für die Info. Habe gerade den Vertrag noch einmal durchgesehen. Darin findet sich ein Vermerk, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Hilft uns das evtl. irgendwie weiter?

  • Hilft uns das evtl. irgendwie weiter?

    Im Zweifel nein. Grundsätzlich ist es so, dass man bei einer unwirksamen Klausel zu Schönheitsreparaturen dann auch keine vornimmt.

    Bei Euch sieht es aber so aus, dass Ihr diese durchgeführt habt, allerdings nicht fachgemäß.

    Es stellt sich hier die Frage, was man unter "sieht nicht gerade schön aus" konkret versteht. Da würde ich nochmal mit dem Vermieter sprechen, damit er sich ggfs. vor Mietende das Ergebnis mal anschaut.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo zusammen,

    die Sache dem Auszug aus der alten Wohnung ist seit einiger Zeit geregelt. Der Vermieter hatte sich ja ziemlich quer gestellt. Angeblich hätten wir die Wände nicht ordentlich gestrichen. Außerdem wollte er, dass wir ihm Teppiche ersetzen. Diese haben wir aber mit seinem Einverständnis entfernt (die Teppiche waren sehr hässlich und darunter lag ein schöner Laminat). Unser Anwalt hatte ihn zweimal ermahnt, die Kaution zurück zu zahlen. Auf jede Mahnung hat er mit einer Mail geantwortet, in der er behauptete, im Recht zu sein. Als dann ein Brief vom Gericht kam, hat der Vermieter ganz plötzlich die Kaution und unsere Auslagen für den Anwalt überwiesen.

    Zum Glück hatten wir die ganze Wohnung vor Einzug und bei Auszug fotografiert. Diese Bilder haben dem Anwalt geholfen, die Sache besser einzuschätzen. Ich kann jedem nur empfehlen, ausreichend Fotos zu machen.

  • Hallo Benjito,

    vielen herzlichen Dank für deine Rückmeldung. Es ist immer sehr interessant zu lesen, wie eine Sache ausgeht. Und es freut mich, dass es für euch alles positiv ausging.

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