Eigenbedarf und Abriss angrenzendes Nachbargebäude

  • Guten Abend zusammen.

    Ich habe mich heute hier angemeldet, weil mir zwei Sachen schwer im Magen liegen.

    Also wir wohnen seit 2009 in Mietshaus unseres Vermieters. 2010 sind wir vom Dachgeschoss ins Erdgeschoss gezogen, da wir hier noch einen Garten mit dabei haben. Angrenzend an unseren Garten ist eine alte Scheune die zum Mietshaus nebenan gehört. Dieses wird auch von meinem Vermieter vermietet.

    Letztes Jahr ist von der Scheune das Dach heruntergebrochen (alt und Marode). Erst hieß es, es wird 2018 noch abgerissen. Dann wurde der Plan doch verworfen und es stand nix genaues fest.

    Nun habe ich über andere Personen erfahren, dass diese Scheune dieses Jahr noch abgerissen werden soll. Die Nachbarn wissen wohl schon Bescheid. Mir hat der Vermieter noch nix gesagt. Was mir hierbei im Moment noch nicht passt (ich habe seit wir hier im Erdgeschoss wohnen meinen kleinen Gemüsegarten angrenzend an die Scheune, auch dieses Jahr wächst und gedeiht mein Gemüse da), wenn das Gebäude abgerissen wird (nach meinen Infos Juli/August), ist mein Gemüse definitiv noch nicht komplett ab geblüht. Kann ich hier "Schadensersatz" verlangen weil der Gemüsegarten sicherlich im weg ist und beim Abriss in Mitleidenschaft gezogen wird? Noch dazu feiern wir jedes Jahr Ende Juli Geburtstag im Garten... Da würde uns das auch nicht in den Kram passen.

    Noch ist zwar kein Termin sicher aber so wie ich den Vermieter kenne kommt er dann wieder eine Woche vorher und sagt das nächste Woche hier Abriss ist....

    Die zweite und wichtigere Frage...

    Die Tochter unseres Vermieters wohnt im Dachgeschoss (vor ca 5 Jahren wurde hier Eigenbedarf angemeldet für sie).

    Unser Vermieter hat mal irgendwie mitbekommen, dass wir wohl bauen wollen. Unsere Pläne liegen aber aus finanziellen Gründen auf Eis.

    Nun vermuten meine Frau und ich (wir haben zwei Kinder), dass der Vermieter gerne seine Tochter die im Dachgeschoss wohnt diese gerne im Erdgeschoß, also unserer Wohnung haben möchte.

    Kann hier für die selbe Person im selben Haus nochmal Eigenbedarf angemeldet werden?

    Sorry für den langen Text... Habe aber einfach mal aus dem Kopf heraus einfach geschrieben....

    Viele Grüße und einen schönen Abend euch!

  • Kann hier für die selbe Person im selben Haus nochmal Eigenbedarf angemeldet werden?

    Grundsätzlich ist das natürlich möglich, wenn es einen Grund gibt, wenn ein Familienmitglied genau diese Wohnung benötigt. Der Grund muss aber gut sein. Beispielsweise kann man daran denken, dass etwa die andere Wohnung zu klein ist oder zu schwer erreichen. Das ist immer eine Frage des Einzelfalles und der Begründung.

    Kann ich hier "Schadensersatz" verlangen weil der Gemüsegarten sicherlich im weg ist und beim Abriss in Mitleidenschaft gezogen wird?

    Allgemein sind Schäden die durch Bauarbeiten enstehen zu entschädigen bzw. wieder zu beheben.

    Mir hat der Vermieter noch nix gesagt

    Solche Ankündigungen sind nur notwendig, wenn die Mietsache von einem Mieter betroffen sind. Nicht wenn es nur unmittelbar in der Nähe stattfindet, zumindest bezüglich des Mietrechts. Vllt wird die Scheune ja auch abgerissen ohne das der Zugang über den Garten benötigt wird.

  • Danke erstmal für die Antwort...

    Bezüglich Eigenbedarf:

    Dann können wir uns wohl erstmal auf der "sicheren Seite" fühlen... Die junge Dame ist soweit mir bekannt nicht körperlich eingeschränkt und benötigt den Platz wohl auch erstmal nicht, da sie alleine wohnt.


    Zum Thema Abriss:

    Wir kennen den Vermieter. Also er ist kein fremder und wohnt auch im selben Ort. Leider hat er dumme Angewohnheiten... Er spaziert gerne mal ungefragt in den Garten... Ich habe mich dazu bei ihm in den 10 Jahren noch nicht geäußert...will keinen Stress machen.

    Was ich damit sagen will... Ich glaube er hat wenig bis keine Ahnung was er darf und was nicht.

    Er schickt auch gerne mal z. B. Das vermessungsamt ohne uns bescheid zu sagen in unseren Garten. Wir sitzen grad beim Frühstück und ja, da schaut man schonmal doof.

    Genauso denke ich wird es beim Abriss laufen...

    Ob nun in unserem Garten dafür Baugeräte stehen müssen, weiß ich nicht.... Aber ich weiß das wir höchstwahrscheinlich mit dem Dreck belastet werden da das Gebäude direkt im mit gemieteten Garten steht... Auch hier werden Vermieter und Co wahrscheinlich wieder ungefragt bei uns im Garten herumspazieren....

  • Wir sitzen grad beim Frühstück und ja, da schaut man schonmal doof.

    Es geht mich nichts an, wie du in so einer Situation agierst oder reagierst. Aber ich möchte dir meine Meinung dazu sagen. Ich würde in dem Fall nicht nur doof schauen, sondern dann direkt auch was sagen. Mal unabhängig davon, was die Pflicht des Vermieters wäre, es gebührt schon allein der Anstand des Vermieters, dass man miteinander spricht, sich vielleicht entschuldigt, dass man vergessen hat, vorher Bescheid zu sagen. Das ist einfach nur respektlos. Aber da du nie etwas gesagt hast, nutzt das der Vermieter aus, denn er denkt, dir ist eh alles recht. Du hast zu viel geduldet in der Vergangenheit! Es wäre jetzt eine Gelegenheit, das zu ändern.

    Ob nun in unserem Garten dafür Baugeräte stehen müssen, weiß ich nicht....

    Frag beim Vermieter nach. Du brauchst nun Informationen, um dann entscheiden zu können, wie du dich weiter verhälst. Aufgrund deiner Schilderungen brauchst du dir nicht die geringsten Hoffnungen machen, dass der Vermieter irgend etwas mit dir absprechen wird. Sei so realistisch, das zu erkennen. Frag ihn, wie der Ablauf des Abrisses ist. Frag ihn, ob die Abrissfirma den Garten unversehrt lassen kann. Frag ihn, ob es schon einen genauen Termin gibt.

    Warte nicht, bis der Abriss los geht. Dann ist es zu spät. Ich provezeihe dir aufgrund deiner Beschreibung, dass der Vermieter keine Rücksicht nehmen wird.

  • Grundsätzlich hast du schon recht... Das Problem an der Sache ist, er denkt leider überhaupt nicht, er macht einfach. Er war auch schonmal einfach in der Wohnung drin um sich mit einer Fachfirma einen wasserfleck an der Decke im Bad anzuschauen. Kein Notfall. Der Termin war erst für abends angesetzt. Die Firma war aber gerade hier bei uns unterwegs und da er keinen erreicht hat ist er einfach in die Wohnung. Licht im Bad hat bis abends geleuchtet, bis wir praktisch heimgekommen sind. Habe ihn natürlich drauf angesprochen und gemeint es geht so nicht und wenn dann will ich dabei sein. Dann war er beleidigt ein halbes Jahr...

    Habe noch ein Beispiel... In den 10 Jahren hier kam jedes Jahr die gleiche Firma für die Wartung der Gastherme es war 8 Jahre kein Problem das ich sie einfach reingelassen hab, da Wartungsvertrag. Letztes Jahr fragt er ob die Firma da war und ob ich sie einfach reingelassen hab. Er hat ne Rechnung bekommen. Hab nur gesagt so wie jedes Jahr.... War ihm nicht recht und es wäre doch eine Frechheit der Firma... Gekündigt hat er seinen Wartungsvertrag bis heute nicht... Die Firma war im Mai wieder da und wurde einfach reingelassen vom Mieter im 1. OG :)

    Tut jetzt nichts zur Sache...

    Ich warte einfach mal noch 1-2 Wochen ab... Wenn ich ihn wieder sehe, spreche ich ihn mal drauf an... Wird wohl, wie du sagst das beste sein...

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