Kündigung unwirksam, wenn man zahlt?

  • hallo leute,

    aufgrund von 2 unbezahlten mieten habe ich eine fristlose kündigung vom vermieter bekommen.

    habe den betrag an dem tag überwiesen, an dem das schreiben verfasst wurde.

    das schreiben vom 11.06 mit dem wunsch die wohnung bis zum 21.05 zu räumen?!

    meine frage: wird die kündigung unwirksam, wenn der betrag ausgeglichen wurde?

    ich wohne seit 10 jahren in der wohnung, es gab nie ärger mit der polizei oder iwelche beschwerden von nachbarn.

    in den 10 jahren gabs vllt 1-2x verspätung mit den zahlungen.

    denkt ihr, ich habe noch ne chance die wohnung zu behalten? :(

    die dame, die sich darum kümmert, ist erst morgen wieder im büro.

  • meine frage: wird die kündigung unwirksam, wenn der betrag ausgeglichen wurde?

    Ja, das ist im Gesetz so vorgesehen, dass die Kündigung durch Zahlung der kompletten Rückstände unwirksam wird. Das ist sogar bis 2 Monate nach Einreichung der Räumungsklage noch möglich, doch dann kommen Gerichtskosten dazu. Man darf diese Möglichkeit aber nicht schon einmal innerhalb der letzten 2 Jahre genutzt haben.

    Falls in der Kündigung auch eine hilfsweise ordentliche Kündigung enthalten ist, so ist dies erlaubt, jedoch muss man dann prüfen, ob diese hinsichtlich ihrer Begründung auch wirksam ist.

  • Falls in der Kündigung auch eine hilfsweise ordentliche Kündigung enthalten ist, so ist dies erlaubt, jedoch muss man dann prüfen, ob diese hinsichtlich ihrer Begründung auch wirksam ist.

    Hier noch der Hinweis, dass eine ordentliche Kündigung nicht durch die Zahlung unwirksam wird.

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