Sozialklausel wirksam?

  • Hallo zusammen,

    ich habe da eine Frage: Mein Vermieter hat mir im Dezem,ber zum 31.06.2011 meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Mein Problem ist, daß ich vorhabe demnächst meine Promotion an der Universität abzuschließen. Meine Angestelltenvertrag an der Uni läuft noch bis 31.07., bis dahin sollte die Doktorarbeit auf jeden Fall fertig sein, aber danach kommt ja noch eine Arbeitssuche dazu. Greift in so einem Fall die Sozialklausel, schließlich müsste ich in dem Fall evtl. nach wenigen Monaten erneut umziehen?
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Gruß,
    Christian

    Edit: Was ich mit Sozialklausel meine ist der §574.

    Einmal editiert, zuletzt von xchrischx (31. März 2011 um 15:11)

  • Ob und in wie weit diese Sozialklausel bei einem berechtigten Eigenbedarf des Vermieters Gültigkeit finden würde kann anhand der wenigen Angaben nicht gesagt werden. Notfalls müsste dies ein Gericht klären, wenn der Vermieter eine Räumungsklage beantragt.

    Aber haben Sie schon mit Ihrem Vermieter über das Thema geredet, was sagt er zu der Verlängerung?

  • Erstmal danke für die schnelle Antwort.
    Ich wollte mich erstmal ein wenig kundig machen, bevor ich mit meinem Vermieter rede. Ich muss dazu sagen, daß er die Kündigung zunächst über eine Verwaltungsfirma abwickeln wollte, die haben es aber total in den Sand gesetzt mit falschen Kündigungsfristen und zahlreichen formalen Mängeln (ich könnte auch sagen, sie wollten mich übers Ohr hauen), und das habe ich sie dann auch spüren lassen. Der Vermieter hat es dann selbst in die Hand genommen, der Kontakt war nicht unfreundlich, das Verhältnis ist jetzt aber eher schwierig.
    Ich habe mir überlegt, in den Mieterbund einzutreten um mich beraten zu lassen, habe da aber im Internet überwiegend negative Bewertungen gefunden.

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