Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage: Mein Vermieter hat mir im Dezem,ber zum 31.06.2011 meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Mein Problem ist, daß ich vorhabe demnächst meine Promotion an der Universität abzuschließen. Meine Angestelltenvertrag an der Uni läuft noch bis 31.07., bis dahin sollte die Doktorarbeit auf jeden Fall fertig sein, aber danach kommt ja noch eine Arbeitssuche dazu. Greift in so einem Fall die Sozialklausel, schließlich müsste ich in dem Fall evtl. nach wenigen Monaten erneut umziehen?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Gruß,
Christian
Edit: Was ich mit Sozialklausel meine ist der §574.