Schäden aus altem Mietvertrag, ersetzen trotz neuem Mietvertrag?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass ich das Thema an der richtigen Stelle erstellt habe. Leider habe ich zu meinem Problem bisher nichts gefunden.:/

    Bis Ende 2016 stand ich, mit einem Freund im Mietvertrag. Auf Grund dessen, dass mein Freund die Miete an den Mieter nicht weitergeleitet hat, wurden wir gekündigt. Währen dieser Mietzeit hat mein Kumpel Schäden in der Wohnung verursacht, welche mehrfach angemahnt wurden, aber nur vor Beendigung des alten Mietverhältnisses. In den Mahnung bezüglich der Schäden wird nur er angesprochen. Ich habe dann direkt im Anschluss (Anfang 2017) einen neuen Mietvertrag erhalten und mit der alten Kaution die Mietrückstände beglichen. Eine Kaution für das Mietverhältnis von 2017 habe ich ebenfalls hinterlegt. Jetzt ziehe ich nach 2 1/2 Jahren aus dieser Wohnung aus und der Vermeiter möchte die Schäden aus dem alten Mietverhältniss behoben haben. In dem neuen Mietvertrag ist nicht vermerkt, dass ich die alten Schäden ersetzen muss.

    Meine Frage ist jetzt, muss ich die Schäden aus dem alten Mietverhältnis ersetzen? Aus meiner Sicht müssen die Schäden 6 Monate nach Beedigung des Mietverhältnisses eingefordert werden und nicht nur von mir, sondern von uns beiden.

    Kann er die neue Mietkaution für die Schäden aus dem alten Mietverhältnis einbehalten?

    Danke für euere Antworten.

    Gruß Chris

  • Das wird vermutlich davon abhängen, ob dein aktueller Vertrag, den du für einen neuen Vertrag ansiehst, wirklich als neuer Vertrag gewertet werden kann. Eventuell ist er als Vertragsänderung zu bewerten, auch wenn das für dich nicht so erkenntlich ist. In diesem Fall könnte man dich durchaus noch für die Schäden verantwortlich machen.

    Du müßtest im Zweifel die Verträge bei einem Anwalt oder Mieterverein zur Überprüfung vorlegen, denn das können wir hier nicht leisten.

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